Druckschrift 
Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
Seite
129
Einzelbild herunterladen
 

129

in der Regel wohl nur eine unbedeutende Fraction der Schuldcapitallenerreicht, welche solche auf vielen Markten zerstreute Effecten bil-den, so wird sich jene Rückwirkung um so sicherer einstellen, jegrößer die Summe ist, deren Heimzahlung verlangt wird.

Wenn mehrere Staaten, deren Effecten auf den europäischenMarkten umlaufen, eine Rednction des Zinsfußes von den überPari stehenden Fonds nach den Umstanden für zulässig erkennen,die Einleitungen hiezu gleichzeitig treffen, so werden sie sichdaher wechselseitig den Vollzug erleichtern.

Die vereinigte Masse der östreichischen und russischen Sproc.Fonds allein ist so bedeutend, daß nicht der 20ste Theil des Schuld-capitals schnell auf die französische Börse abfließen könnte, ohnein einer der Reduction des Zinsfußes von 5 auf 4 Proc. gün-stigen Periode die französischen 5proc. Renten, wenn die Reduc-tionsfrage in Beziehung auf diese Fonds auch noch unentschiedenbleiben sollte, auf eine Höhe zu steigern, welche dem weitern Abflußeine Gränze setzen müßte.

Die Reduction der östreichischen und russischen 5proc. Fondsauf 4 Proc. würde anderen Staaten, die, wie Preußen, dem Aus-lande verhältnißmäßig weniger schulden, die Herabsetzung der dasPari überschreitenden 4proc. Fonds auf 3^ Proc. erleichtern. Hol-land, das neben seiner 2^proc. Hauptschuld eine bedeutende 5,4^/. und 4proc. Schuld besitzt, so wie Belgien, dessen seit 183t) con-trahirte namhafte Schuld zu 5 Proc. steht, würden durch solche Vor-gänge, noch mehr aber durch die endliche Entscheidung der nieder-ländischen Frage, voraussichtlich in den Stand gesetzt, sich ähnlicheErleichterungen zu verschaffen.

Das allmähliche weitere Sinken des Zinsfußes, welches beilängerer Fortdauer des Friedens nicht ausbleiben kann, wird zuletztüberall, hier etwas früher, dort etwas später, die Reduction auf3 Proc. herbeiführen, oder sie wenigstens als eine nur von dem Ent-schlüsse der Regierung abhängige Maßregel erscheinen lassen.

Nebenlub, üb, d. Herabsetzung d.ZinSfnßeb rc. g