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in der Reduktion nachfolge, wohl wagen, die Aufkündigung anzn-nehmen und seine Capitalien in den französischen Fonds anzulege».Wenn die Reductiou nach 3—4 Jahren selbst unter Bedingungenerfolgte, die ihm an dem Einkaufspreise auch 3 — 4 Proc. hin-wcgnähmen, so wäre sein Verlust am Capital, da er jahrlichV» — Proc. mehr Zinsen bezog, ganz unbedeutend, wahrendihm die längere Verzögerung oder das ganzliche Ausbleiben einersolchen Maßregel bedeutende Vortheile verspräche. Will er nurZinsen beziehen, so ist er um so weniger zweifelhaft, da, wie frühöder spät die Reductiou erfolgt, er jedenfalls für die Zwischenzeitden hoher» Zins bezieht.
Wie groß aber die Mäste solcher über Pari stehender öffentlicherFonds wäre, deren Zinsfuß die schuldende Regierung herabsetze»könnte, aber herabzusetzen unterläßt, -so wurde ein solcher Umstanddie Reductiou anderer Fonds auf die bezeichnete Weise doch nichtauf die Dauer erschweren, noch weniger hindern können, zumalwenn der Marktpreis der Capiralien zu sinken fortführe.
Die Zweifel über die Absichten der zögernden Regierung muffen,wenn die Umstände, welche eine Reductiou als zulässig erscheinenlassen, länger dauern, und sich noch verbessern, ans die eine oderandere Weise gelöst werden. 'Zuletzt würde selbst ein wiederholt er?klärter Vorbehalt der Reductiou die zu einem bedeutend höhern alsdem laufenden Zinsfuß stehenden Effecten nicht hindern, den Cursvollständig oder nahe zu erreichen, welcher der davon fälligen Rentenach dem laufenden Zinsfuße zukommt.
Daß übrigens der Ucbertrag in solche fremde Fonds jedenfallsseine mehr oder weniger eng gesteckten Gränzen habe, und wo dieRegierung fast ausschließlich dem eigenen Lande schuldet, nicht leichtzu besorgen ist, haben wir verschiedentlich schon zu bemerken Gele-genheit gefunden, und wird durch die Erfahrung bestätigt. Weberin Großbritannien noch in mehreren deutschen Staaten, welche dieZinsen ihrer Schuld auf 3^ Proc. und zum Theil noch tiefer herab-