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Ulis scheint keiner der erörterten Vorschläge solche schonendeRücksichten bei Seite gesetzt zu haben; wird aber offen und klarnachgewiesen, wie viel weiter zu gehen das Recht und die Umständegestatteten, so unterwerfen sich die Gläubiger um so bereitwilligereiner Maßregel, die ihnen einen namhaften Theil des Opfers er-läßt, das ihnen nicht die Regierung, sondern der Wechsel der Zcit-verhältniffe auflegt.