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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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rechnen, und daß man weitere Rcduetionen von 4'/, ans 4 oder von4 ans 3'/, und 3 Proc. nicht so rasch vollziehen wird, wie es ineinzelnen, besonders kleiner» Staaten geschehen, und als die Ver-haltnisse des Geld- und Eapitalmarktes in der nächsten Zukunft michin Frankreich gestatten konnten.

Es ist übrigens nicht zu verkennen, daß hier besondere Um-stände obwalten, welche jederzeit einige Berücksichtigung verdiente»,und gerade in jetziger Zeit am wenigsten nnbcachtet bleiben konnten.Den Bewohnern der Hauptstadt des Landes, die '/<-> der Bevölkerungdes Landes umfaßt, fließt weit über '/z der Renten zu, um derenReduction es sich handelt.

Nicht unter dem Gesichtspunkte des Rechts, aber ihrer Wir-kung nach, kann man die Reduction als eine ans das Einkommender Staatöglänbigcr gelegte Steuer betrachten; während nun die Ver-minderung dieses Einkommens um '/z, auf die ganze Volksmenge desLandes berechnet, nur ungefähr 80 C. und wenn man die Bezüge derGemeinden und öffentlichen Anstalten abrechnet, mir circa 64 Cent,vom Kopse betrüge, träfe sie die Einwohnerschaft von Paris mitmindestens 10 Fr. pcr Kopf oder 50 Fr. für die Familie. Erwägtmau den Einfluß, den eine zu den bereits hochgespannten öffentlichenLasten hinzukommende Auflage von solchem Betrage anf die Stim-mung der Gemüther, die mehr von dem materiellen Effect, als vonder Betrachtung der Ursachen einer drückenden Maßregel abhängt,und jedenfalls anf den ökonomischen Zustand der ganzen Einwoh-nerschaft ausübt, die theils unmittelbar, theils mittelbar einen solchenVerlust schmerzlich empfindet, so können nicht nur Rücksichten derPolitik, welche die Ursache von Aufregung zur Unzufriedenheit ver-meiden will, sondern selbst die mittelbare Bctheiligung des Staatesbei dem Nahrungsstande der Angehörigen eines großen städtischenGemeinwesens, die Verwaltung gar wohl abmahnen, die Gunst derUmstände in dem vollen Umfang ihres Rechtes zu bcnntzen.