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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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Sie waren gewarnt, lind die jüngsten Erwerber von Nciiten konntendaher über Verletzung der Rücksichten der Billigkeit nicht klagen,wenn man den niedrigen Ems der Rente vom Jahr 1833 bis 1834zn Grund legte. Freilich hat die gclegenheitliche parlamentarischeAeußerung eines Ministers nicht das volle Gewicht einer im Namender Regierung ausgesprochenen bestimmten öffentlichen Erklärung überihre Absichten, und in dieser Hinsicht mochte eine freigebigere Be-handlung der Gläubiger sich rechtfertigen lassen. Auch für dieSicherheit des Vollzugs stellte sich, da der Preis der 4proc. Rentenur unbedeutend das Pari überstieg, eine Zugabe von einigen Pro-centen in irgend einer Form als räthlich dar.

In seiner Wirkung kommt jener Vorschlag mit einer im vor-aus bestimmten Herabsetzung des Zinsfußes von 5 auf 4Proc. nach Ablauf von 8 Jahren vollkommen überei». Da der Ur-heber des Planes die der Rcduction unterworfene Rentenmaffe (nachAbzug der dem Tilgungsfonds gehörigen Renten) zu 13t) Millionenberechnete, so würde durch die Annahme seines Vorschlags eineErsparnis) von jährlich 26 Mill. im Jahr 1845 bis 1846 in Ans«sieht gestellt, oder wenn man die effectivc Verminderung der öffent-lichen Lasten, welche die Maßregel gewährte, sogleich in Rech-nung bringen, d. h. den Gewinn auf eine sogleich beginn endeRente reducircn wollte, eine solche Rente von 19 Mill. Frankengewonnen. Da der diSeontirte Werth einer 8jährigen Annuität 175Mill. Franken beträgt, deren Verzinsung zn 4 Proc. jährlich 7Mill.Fr. erfordert, so blieben jene 19Mill. als gleichbald beginnende jähr-liche Ersparnis) übrig.

Fügte man den Zinsen des Capitalwerths der Annuitäten noch1 Proc. dieses Capitals als Tilgungsfonds mit 1,759,509 Fr. bei,wie es die Absicht des frühern Finanzministers war, so würde diejährliche Summe, die zur Verminderung der Steuern oder für nütz-liche Unternehmungen disponibel bliebe, »och die von Hrn. Hamannberechneten 17,247,599 Fr. betragen.

Neben ! uk>, üb. d. Fergbsetzung d. Ainösußetz ic. 8