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schcm Verhältnisse stiegen, würden wohl jährlich kl) Mill., im Laufevon zwei Jahren daher 120 Mill., in dem gleichen Zeiträume die Ge-meinden 24 Mill. dem Staatsschatze zufließen lassen. Vereinige manmit diesen Mitteln eine Summe von 300 Mill. Fr., die man durchdie von Hrn. Lafitte vorgeschlagenen Unterzeichnungen oder durchein bedingtes Anlchcn sich verschaffen könne, so erhalte man eindisponibles Capital von nahe 800 Mill. Franken.
Die Kammer beschloß mit eminenter Stimmenmehrheit diemotivirte Vertagung des in Berathung gezogenen Vorschlags, unterBezug ans den Bericht der Commissivn und auf die Erklärung derMinister, ohne jedoch eine Verbindlichkeit übernehmen oder auflegenzu wollen, da sie kein Gesetz mache, sondern nur ihre Ansicht aus-spreche, alles der künftigen Gesetzgebung überlassend.
Man darf nun mit höchster Wahrscheinlichkeit erwarten, daß ineiner der nächsten Sitzungen der Kammer ein Gesetz zu Stande kommt,das den Gläubigern schwerlich mehr als vor der Hand V- Proc. ihrerZinsen entziehen dürfte, wenn sie nicht für eine Anlage in Fonds voneinem niedrigem Zinsfüße mit der Hoffnung auf einen Capital-gewinn sich entscheiden; denn voraussichtlich wird eine solche Anlagein ihre Wahl gestellt werden.
Uns scheint, daß wenn man unter den gegebenen Umständen sichmit einer Reduction der 5 Proc. auf 4'/^ Pr. begnügen wollte, manunbedenklich im Jahre 1836 die Maßregel beschließe» und den Gläu-bigern unverweilt eine angemessene Frist für ihre Erklärung setzenkonnte, ohne alle Gefahr sich in Verlegenheit zu stürzen, insofernman nur die Fortdauer des Friedens mit genügender Wahrscheinlich-keit voraussetzen durfte. In dieser Beziehung wurde selbst von denGegnern der Maßregel kein Zweifel erregt, und eine Sicherheit gegenBlitzesschläge a»S heiterem Himmel verlange», hieße für immeraufden Vollzug verzichten.
Wenn der mitllere Zinsfuß der in den öffentliche» Fonds ange-