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mit ungetheiltcr Thätigkeit widmen zu könne», wie namentlich vieleFrancn, Greise, Minderjährige, Gelehrte und Künstler.
Die Commission glaubte nun, daß hauptsächlich im Interesseder kleinen Capitalisten, unter den verschiedenen Bedingungen, welcheman den Gläubigern stellen könne, ein Anerbieten nicht fehlen dürfe,welches ihnen möglich mache, sich den Fortgenuß von 9/>° ihres bis-herigen Einkommens, unter Garantie gegen eine weitere Herabsetzungdes Zinsfußes auf eine bestimmte Anzahl von Jahren, zu verschaffen.
» Einer directcn oder indirecten Erhöhung ihres Capitals bedürfe esalsdann nicht, da sie in dieser Garantie bei Erwägung des wahrenMarktpreises der Capitalicn einen genügenden Vortheil zu erblichenhätten.
Die Bewilligung von Annnitäte» würde sie zwar in den Standsetzen, sogleich einen Gewinn zu realisiren, dieser scy aber für kleineCapitalisten so unbedeutend, daß er als Capital nicht angelegtwerden könne.
Eine Reduction um '/,» wäre für die Gläubiger weniger empfind-lich und weit entfernt, künftige Herabsetzungen zu erschweren, würdesie die Gläubiger dazu vorbereiten, und der gewonnene erste Erfolgden Vollzug künftiger ähnlicher Maßregeln vielmehr erleichtern.Dieser Vorschlag verschaffe der StaatScasse eine nnmittelbare, ge-wisse Erleichterung.
Zur Vergleichnng mit den Vorschlägen, wornach, neben 4Proe.Zinsen, Annuitäten angeboten werden sollen, wurde bemerkt, daßdie Bewilligung einer Sjährigen Zeitrcnte von 1 Fr. dem ^jäh-rigen Genüsse eines Zinses von '/. Fr., und eine kjährige Zeitrentedem Genüsse eines Zinses von '/.Fr. für die Dauer von 14 Jahrenund 1 Monat gleichkomme. Die Commisswn glaubte aber, daßdie Garantie des Fortgenusses der 4'/. Proc. auf eine geringereAnzahl von Jahren zu stellen sey.
Sie war ferner der Meinung, daß den Gläubigern die Wahlzwischen verschiedenen Anerbietungen gelassen werde, daß