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dcponieten begriffen, deren Eigenthümer nnr zum Theil in Parisleben. Ungefähr 10 Mill. sind Eigenrhum des Staates oder andereröffentlichen Anstalten.
Die Commission glaubte annehme» zn dürfen, daß sich die Zahlder Rentenbcsitzer zn der Zahl der Jnscriptioncn wie 3:5, die Zahlder Gläubiger, welche weniger als 1000 Franken Renten beziehen,zn der Zahl der übrigen Rentenbesitzer wie 5:0 verhalte, die Gc-sammlbezüge der mit weniger als 10 >0 Fr. eingeschriebenen Eigen-thümer aber etwas mehr als '/z der ganzen Rentenmafsc betragendürften. *
Unter den Gläubigern befänden sich hiernach nnr wenige, welcheihr Capital der Staatskasse anvertraut, um in Bequemlichkeit einohne Arbeit gewonnenes Einkomme» zn verzehren; dagegen zähleman gar viele, welche unfähig sind ihr Vermögen selbst zn verwalten,oder dieser Sorge sich nnr einschlagen, um ihrem Lebcnsbernfc sich
* Die Verwaltung beschäftigte sich während der parlamentarische» Ver-handlung mit einer nach der Größe der Ncntenbeznge abgetheilten Zu-sammenstellung, in welcher sich die Jnscriptionen, die ans den näm-lichen Eigenthnmer lauten, vereinigt finden sollen. Diese Arbeit waraber, als der Bericht erstattet wurde, erst begonnen. Ein Theil derArbeit, welcher die Jnscriptionen umfaßte, deren Namen mit demBuchstaben A anfängt, lag vor.
Unter diesem Buchstaben waren im Jnscriptioncn eingciragen,welche 2659 Eigenthnmern gehören, und »ertheilte» sich wie folgt
im Ganzm
t,o>9 Eigenthnmer hatten nicht über tun Fr. . 56,125 Fe.
926 „ „ von tot bis 5VU „ . . 211,Z27 „
296 „ „ 501 „ 1UV9 s) . . 211,018 „
2,211 „ - „ bis 1000 . . . 511,766 „
2UZ „ „ von luvt bis 2VUU „ . . 299,1 >1 „
118 „ „ 2UU1 „ 5UUU „ . . 515,218 „
67 „ ' „ darüber . . 9u>,655 ,,
2,659 , 2,561,795 Ar.
Die Commission war der Meinung, daß dieses Resultat als unge-fährer Maßstab zur Schätzung des Verhältnisses gelten könne, inwelchem sich sämmtliche Renten vertheilen.