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regcl zu wirken hätte, mindestens zu 140 Mill. und die für denStaatsschatz unmittelbar zu erwartende Ausgabeverminderung zu20—25 Mill, Fr. an.
Ein anderer Vorschlag (von Hrn. Felir Bodi») wollte den Be-sitzern der 5proc. Reuten die Wahl lassen zwischen der Heimzahlungund der Annahme von 4^proc. Fonds, unter Garantie gegen weitereReduction für die nächsten 10 Jahre. Ucbcrdieß sollte der Ministerermächtigt werden, nach den Umständen allen in die Umwandlungeinwilligenden Gläubigern eine Annuität von '/, Fr. je für 100 Fr.Nominalcapital auf eine Anzahl von Jahren, jedoch in keinem Fallefür mehr als 8 Jahre zu verwilligen. Statt dieser Annuität vonFt- sollten die über 00 Jahre alten Gläubiger eine Leibrente vongleichem Betrag erhalten kdnnen.
Es fehlte nicht an ganz sonderbaren Propositionen, wozu manden Antrag rechnen darf, den Gläubigern zwischen 4prve. Fondsmit einer Leibrente von 1 Proc., und 3proc. Fonds mit einer Leibrentevon 2 Proc. die Wahl zu lassen.
In dem Berichte der Commissiou über Hrn. Gouin's Vor-schlag wurde nach einer ausführlichen Rechtserörterung die Frage,ob der Staat von seiner Befugniß der Aufkündigung alsbald Ge-brauch machen soll, so wie die Umstände sich als günstig für denVollzug einer Reducrio» darstellen, unbedingt und nach einstimmigemBeschlüsse bejaht, und die Verhältnisse erwogen, von welchen dasMaß und die Wahl des Zeitpunktes der Reduction ihr abhängig zuseyn schienen.
Sie bezweifelte zwar, daß man mit Sicherheit aus dem überPari stehenden Preise der 4 Proc. darauf schließe» könne, daß derZinsfuß auf diesen Satz bereits herabgesunken sey, da die Masseder 4proc. Fonds nicht beträchtlich genug wäre; berührte dagegendie Vortheile, welche die öffentlichen Fonds in Vergleichung mitAnlagen auf Privatcredit darböten und glaubte in dem Fortbestehen
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