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oder 84 Prot. der jährlichen Zinsenlast, und nahe 1'/. Pröc. desnach dem Zinsfuße von 4 Proc. berechneten Rentencapitals.
Die dproc. Rente stand im Januar 1836, als das Budget für1837 vorgelegt wurde (nach Abzug der in dem Börsenpreise ent-haltenen aufgelaufenen Zinsen), zu 107 —108 Fr., die 4proc. etwasüber 101 und die 3proc. zu 80 — 81.
Unter diesen Umständen war es, daß der Finanzminister inseiner Rede, womit er das Staatsbudget vorlegte, die Frage derReduetion berührte. Er glaubte, daß wo das Budget ein Bedürf-m'ß von 1000 Mill. Fr. darstelle, zur sichern Herstellung des Gleich-gewichts zwischen Einnahme und Ausgabe der Voranschlag einenUeberschnß der Einkünfte von wenigstens 15 — 20 Mill. Fr. nach-weisen muffe. Indem er in dieser Beziehung der zu erwartendenallmählichen Verminderung einiger Lasten erwähnte, machte er zu-gleich auf das Bedürfniß bedeutenderer Bewilligungen für jenedffentlichenArbeiten aufmerksam, welche denwohlchätigstenEin-fluß auf die Volkswirthschaft und mittelbar auf die Hülfsquellendes Staats ausüben. Die Mittel für diese Zwecke müsse man inErsparnissen suchen, und eine solche biete die Rednction der Zinsender öffentlichen Schuld dar, wozu ihm die Umstände günstig schiene».In der Erwartung, daß diese Maßregel allmählich die allgemeineMeinung gewinne, wolle er einstweilen wenigstens zu verhinderntrachten, daß sie nicht vereitelt oder erschwert werde; denn mandürfe sich nicht darüber täuschen, daß sie um so größern Widerstandund Schwierigkeiten finden werde, je mehr der Curs der Rente dasPari übersteige.
Nachdem er die für die Aufkündigung und Umwandlung der5proc. Schuld sprechenden Gründe im Allgemeinen mit wenigen Wor-ten entwickelt und sich auf das bestimmteste für diese Maßregelerklärt hatte, ohne jedoch i» Beziehung auf Zeit und Art deö Voll-zugs sich in nähere Erörterungen einzulassen, forderte er die Kammerauf, was er ihr vorgetragen, in ihrer Weisheit zu erwägen.