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Betrag derselben ward auf ungefähr 3V Mill. Franken geschätzt,wovon, vom Junius 1825 beginnend, jährlich 0 Millionen, nlso dieganze Summe bis zum Junius 1829 cmittirt werden sollte. DieErsparnisse, welche die freiwillige Umwandlung der 5proc. Rentengewähren würde, sollten zu Steuernachlässen verwendet werden. Diefreigestellte Convcrsion hatte den weitern Zweck, die Entschädigungs-renten mit Schulden, die auf andern Titel» beruhten, zu vermischen,und da nur allmählich die Liquidation der Entschädigungen vollzogenund die darauf bezüglichen Renten emittirt werden konnten, mittler-weile dem Tilgungsfonds eine vollständige Anwendung zu sichern.
Der bereits auf jährliche 77 — 78 Mill. Franken gestiegeneAmortisationsfonds blieb unverkürzt, sollte aber nicht weiter durchdie Zinsen der rückgekauften Capitalien anwachsen, und nicht mehrzum Rückkauf der über Pari stehenden Fonds verwendet werden, umdie 3proc. desto leichter bei gutem Preise erhalten zu können.
Das Interesse der großen Unternehmer, welche bedeutende Fondsangehäuft und beträchtliche Rentencapitalien erworben hatten, knüpftesich an das Gelingen des Planes.
Allein die Verhältnisse, unter welchen der Vollzug jener Maß-regeln, nachdem sie gesetzlich ausgesprochen worden, stattfand, warenwesentlich von denjenigen verschieden, unter welchen die im Jahre1824 beabsichtigte Reduction bewirkt werden sollte.
Die Rentenbesitzer, welche die Conversivn nicht vornehmen woll-ten, hatten nicht nothig sich nach neuen Anlagsplätzen umzusehen,und niemand kam durch eine aufgedrungene Heimzahlung in Ver-legenheit. .
Man konnte durch die Anhäufung von baaren Mitteln auf demPlatze von Paris den Discont niederhalten und auf die Effectenpreisewirken; allein während man dort zu niedrigen Prorenten discontirte,mußte man für daö von andern Plätzen herbeigeschaffte Capital 4'/.und mehr Proc. entrichten, und wenn mau durch weirere Aufkäufe