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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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den Erklärungen, womit man das Projcct begleitete, die Staats-gläubigcr eine Art privilegirtc Classe. Man wollte sie in demAugenblick, da man sich überzeugt hielt, daß der Zinsfuß auf4 Proc. gefallen sep, gegen die natürlichen Folgen eines weiternSinkens des Zinsfußes, wie früh oder spat sie alle andern Besitzervon Capitalken treffen würden, für alle Zukunft schützen, wahrendman versprach die Steuerpflichtigen zur Fortsetzung jener Anstren-gungen anzuhalten, welche jahrlich 7 7 76 Mill. Franken ihresEinkommens in ein Capital des Staatsschatzes verwandelten, undwenn man Wort hielt, nicht fehlen konnten, das Miethgeld derCapitalien zu drücken und den unprivilcgirtcn Besitzern vonCapitalien ihr Einkommen zu schmälern.

Nach der Verwerfung des Projects betrachtete man die Sachenicht als unbedingt aufgegeben. Sie stand mit einer andern Maß-regel in Verbindung, welche der beabsichtigten Reduction nachfol-gen sollte, und die Entschädigung der Ausgewanderten für dieVerluste bezweckte, deren Eigenthum durch die gewaltthätigen Con-fiecationcn während der Revolutionszeit in Nationalgut verwan-delt und veräußert worden war.

Die Mittel zu dieser Entschädigung sollte die ursprünglichprojcctirtc Umwandlung von 140 Mill. Franken Sproc. Renten in112 Mill. Zproc. gewähren. Aber die fortschreitende Zunahme derStaatseinkünfte bot hiezu andere Hülfsgucllcn dar.

Statt der allgemeinen Aufkündigung der Sproc. Fonds wardnun im März 1325 die Umwandlung in Zproc. zum Cursc zu 75oder in 4'/,proc., für 10 Jahre von Seite des Staats unauf-kündbare Fonds freigestellt, und die Rückzahlung der 5proc. aufunbestimmte Zeit vorbehalten. Wer die Umwandlung in Zproc.verlangte, hatte bis zum 22 Junius, und wer 4^proc. eintauschenwollte, bis zum 22 Sept. 1825 sich darüber zu erklären.

Die Entschädigung für das während der Revolution eingezo-gene Eigenthum beschloß man in Zproc. Renten zu leiste». Der