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bewirkt, als die i» einem zwei- und dreifach längern Zeitraum nachdem gewöhnlichen Maßstabe fortschreitende Schuldentilgung.
Um sich die natürlichen Vortheile der Reduction vollständig zusichern, und zugleich den Interessen der Staatsglänbiger und demraschen Umsatz der öffentlichen Effecten gebührende Rechnung zu tra-gen, suche man unmittelbar dem entschiedenen Sinken des Zinsfußesin Abstufungen zu folgen, welche den Zins der öffentlichen Capitalienje nur um Proc. und höchstens in dem Falle, wo der bisherigeZins 5 Proc. und darüber betrug, um 1 Proc. vermindern.
Man vermeide daher ebenso, dem entschiedenen Sinken desZinsfußes ans diese Stufen voranzncilcn, als die öffentlichen Fondsbedeutend über Pari steigen zu lassen, und stelle dem Publicum,um dieß zu verhindern, nöthigcnfalls durch offene Erklärungdie Reduction in Aussicht.
Das Maß der Reduction und überhaupt die Bedingungen desUmtausches der altern Schuld in die Schuldcapitalien von niedrige-rem Zinsfuß bestimme die Verwaltung im Ueberblick aller Verhalt-nisse nach eigener Ueberzeugung und nicht durch eine Concurrenzvon Unternehmern, deren Speculation auf Vortheile gerichtet sepnkann, die sie sich durch geschickte Benützung der Verlegenheiten znverschaffen hofft, in welche eine zahlreiche Creditorschaft nach denUmständen durch die Aufkündigung gestürzt wird.
Sie bewillige dagegen auch den Staatsgläubigern keine Vortheile,um auch nur einen Theil des Verlustes von ihnen abzuwenden, wel-cher sich als natürliche Folge des Sinkens des Zinsfußes ergibt,und der alle übrigen Capitalbesitzer aufverhältnißmäßig gleiche Weisetrifft. Nur wenn man, zu lange zögernd, die Meinung erregt oderbestärkt hat, daß die Reduction ausbleibe, und man die Rente meh-rere Procent über Pari steigen ließ, trage man diesem Umstände bil-lige Rücksicht, etwa durch einen für einige Zeit vergönnten Fortgenußder höhern Zinsen, oder, wo der laufende Zinsfuß eine Reduction von
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