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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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Finanzverwaltung ihre Maßregeln zur Verminderung der Jinsenlastabhängig machen und ihr durch anticipirte Reduktionen nichtvoraneilen.

Hat sie so lange gesäumt, das fortschreitende Sinken desZinsfußes zur Reduction zu benutzen, daß der Zinsfuß der Nomi-nalcapitalien ihrer Schuld sehr bedeutend von dem wirklichen Markt-preise der Capitalien abweicht, so kann die Billigkeit verlangen,daß sie vorerst unter dem Maße dieser Differenz stehen bleibe. Eineplötzliche und bedeutende Verminderung seines Einkommens hat derBesitzer von Capitalien, deren Miethgeld dem Marktpreise im Pri-vatverkehre folgt, nicht zu besorgen, da, wie die Capitalgewinnsteder Jndustrieunternehmer, ebenso das Miethgeld der Capitalien beifesten, nicht den Schwankungen des Diskonts unterworfenen Anlagen,der Natur der Sache nach, nur allmählich und in regelmäßigen Ab-stufungen von 1 Proe. zu sinken pflegt. Wer aber in einerlängern Periode, in welcher der Zinsfuß von 5 auf 3'/- oder 3 Proe.allmählich herabfällt, von dem ursprünglichen Einkommen aus seinemCapital zuerst nur 10 Proe., dann nach einigen Jahren wieder 10Proe. und nach Verlauf von zwei weitern Zeitabschnitten wiederum je10 Proe. verliert, wird diesen Verlust weit leichter, als die plötz-liche Reduction seines Einkommens um 3040 Proc. ertragen. Erwird in diesem Fall auch leichter im Stande seyn, nach Verschie-denheit seiner Verhältnisse, durch Einschränkungen, durch Aufsuchungvon Erwerbsquellen oder durch größere Thätigkeit und Anstrengungenund neue Ersparnisse, jene Verluste weniger fühlbar zu machen.

Wenn die Finanzverwaltung auch Bedenken trägt, in kürzernPerioden die Aufkündigungen zum Zweck der Reduction der Zinsenvon einem bedeutenden Schnldcapital zu wiederholen, und diemif einer solchen Maßregel verknüpften Operationen zu vervielfälti-gen, deren Einfluß auf dem Geldmarkt immer fühlbar seyn muß;so wird sie jedenfalls nicht gut thun, die Reduction noch zu ver-schieben, nachdem der Zinsfuß entschieden I um 1 Proc. unter den