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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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Credits eine sichere Aussicht darbietet. Hat er zu einer Zeit, dader Zinsfuß bei hypothekarischer Sicherheit zu 5 Proc. stand, zu die-se»! Preise ein Capital aufgenommen, so säumt er nicht, sobaldder Zinsfuß fallt, und Capitalie» zu 4'/-, 4 Proc. ausgebore»werden, von seinem Glaubiger die Herabsetzung der Zinsen zu ver-langen, und sieht, wenn dieser seine Einwilligung verweigert, sichnach eine»! andern Darleiher um. Noch weniger zaudert er, vondem erhöhten Zinse, den er im Augenblicke der Verlegenheit oderbei mißlichen Vcrmögensverhältnissen dem Mißtrauen seines Gläu-bigers zugestehen mußte, sich zu befreien, sobald sich seine dkono-mischc Lage verbessert und sein Credit befestigt hat.

Weit entfernt diese Handlungsweise des Privatmanns, derstetö dem billigsten Gläubiger den Vorzug gibt., zu tadeln, müßteman den, der nicht so handelt, vielmehr als schlechten Haushälterbezeichnen, der Nachlässigkeit oder Thorheit beschuldigen.

Können und sollen die Staaten ihren Gläubigern gegenüberdas gleiche Verfahren beobachten? Gebieten ihnen etwa Rücksichtendeö Rechts, der Billigkeit oder der Politik ein anderes Benehmen?Oder liegen in ihrer Stellung gegen die Staatsgläubiger und in denVerhältnissen und Interessen der Finanzverwaltuug besondere Schwie-rigkeiten, die den Regierungen beim Sinken des Zinsfußes nichtauf gleiche Weise oder gleich leicht, wie dem Privatgläubiger, dieVerwandlung einer hochverzinslichen Schuld in eine minder lästigegestatten? Und wie lassen sich solche Schwierigkeiten beseitigen?

Ehe wir diese Fragen erörtern, um sofort auf einige concreteFälle und insbesondere auf die in unserni großen westlichen Nach-barstaate zur Sprache gekommene Reduktion überzugehen, die zumzweiten Male die Gemüther bewegte, und lebhafte Diskussionen her-vorrief, wollen wir nur einige Worte über die Natur der öffent-lichen Fonds voranschicken, von welchen allein es sich hier han-deln kann.