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6 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 2
Entstehung
Seite
221
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von 918 bis 1192. 221

ihren Sterbfall ganz zu sich nahm. Alle Arten von Leu-ten scheinen Anfangs eben so wenig als die Lehnleute, dieErbfolge an denen Hofen gehabt zu haben, welche ihnen, essey nun als Hauvgenojsen oder als Rlttereiqnen unter«gegeben wurden. Denn man sieht, daß Höfe verkauft,und die darauf gesetzten Leute zurückbehalten b), und wie«verum Leute ohne Höfe andrer übergeben werden c): diesessetzt voraus, daß man nur eine schlechte Bauart harte,und mit'Aufziehung seiner vier Pfäle einen Hof verlassenkonnte ck): den wo es gute Häuser giebt, welche der Pach-ter ohne Erstattung selbst bauen und unterhalten muß, dagiebt die Natur so wohl dem Freyen als Leibeignen eine Erb-folge, wenn es gleich in dem Contrackte heißt, baß dasGut nach dem Tode beyder Eheleute, oder nach Verlaufeiner bestimmten Zeit, zurückfallen solle e). Diese Erb«folge f) ist jedoch, wenn man fein unterscheiden will, nur

ein Näherrecht m der Hörigkeit, welches die Nothwen«digkeit und den bei) derstitigen Vortheil zum Grunde hat.Denn wer hätte auf fremde Gründe Gebäude errichten, undsolche ohne Erstattung wieder verlassen wollen? und was kannEltern mehr reitzen ein Gut wohl zu bauen, als die Ge-wißheit, daß eines von ihren Kindern, das in der Hörig-keit bleiben will, mit Gnade des Herrn, und unter glei-chen Bedingungen der nächste dazu bleibt, die Witlwen ihreVersorgung daraus erhält, und die übrigen Kinder davonerzogen werden? die spätere Erfindung, die Gebäude nacheiner Taxe zu übergeben und wieder abzunehmen, war ihsnen unbekannt, und man findet in unserm Stifte kein Bey-spiel, daß der Gutsherr vordem seinen Leuten die Häuser ge->bauct, oder ihnen das Vieh angeschaffet habe. Von dem

Gute