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6 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 2
Entstehung
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von 9'8 bis 1192. 21 z

fen und andern Beamten mehrmals aufs strengeste verbo-ten, einige Dienste von den Wahren zu erfordern s). Al-lein der Bifchof hatte seine Visitation gehalten, er hatteoft an des Kayfers Hof, oder zu einer Kirchenversamm-lung reisten müssen; und es hatte sich schwerlich genau be-stimmen lassen, wie viel Fuhren und Dienste derselbe zuseinen Amtsverrichtungen gebrauchte, die Klagen hierüberstnd häusig k), und die Bedürfnissen des Hofes zu allenZeiten ungemessen gewesen. Die Grafen und Edelvögtehakten sich in demselben Falle befunden, und es hatte ihnensicher nicht an Scheingründsn gefehlt, um alier Befehledes entfernten KayserS ungeachtet, eine Fuhr aus der ge--meinen Reihe zu nehmen. Dieses hatte wahrscheinlichfrüh Gelegenheit zu einem Vergleiche gegeben, wodurchdie Gemeinen sich verpflichteten, jedem des Jahrs zweyFuhren, eine bey Grase und eine bey Stroh c) zu leisten,um sich der fernem Willkühr zu entziehen; damit wa-ren diese ursprünglich zufälligen Dienste in beständige ver-wandelt. Wie nun die Grafschaften und Vogteyen ver-einzelt wurden, kamen auch diese Fuhren oder was anGeide dafür bezahlt wurde, zum Verkauf, und entstandenvermuthlich daher die jetzt sogenannten zwey langen Fuh-ren , welche viele Uncerthanen leisten müssen 6). OhneZweifel rühren auch die zwey Gowgrafendienste daher,die der Bischof noch jetzt gebraucht, und vermuthlich mitden Gowgerichte erhalten hat. Dem Edelvögte warenausserdem was seine auswärtigen Amtsverrichtungen er-forderten , alle Eingesessene der Vogtey natürlicher Weisezu allen gemeinen Werken, und wie diese ungemcssen sind,auch ungcmessm e) verpflichtet. Hier war ein solcher Ver-gleich nicht wohl möglich, die gemeine Noch in dem klei-

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