2O6 Dritter Abschnitt/ Heerbann
oder Beede erhielt, nichts übrig als die Steuer zur Ver-theidigung der christlichen Kirche und des Reichst:), wennsolche auf dein Reichstage bewilliget wurde- Aber umdiese zu erheben, sehte er wiederum, ehe eine Territorial -linie die Gränze machte, neue Schwierigkeiten, indemein Hauptherr dem andern nunmehr nicht gestattete, dasBesteurungsrecht über seine Leute auszuüben Ii), und derBischof solches nur mit der Vogtey über seine eignen Leu-te i), die Eapikeis- und Klosterleute, und die Leute seinerDienstleute, ausüben konnte. Und dann war auch oft-mals die Frage, ob die Steuer auf die Menschen oderauf das Vieh gelegt werden sollte, weil von diesen derMarkenher? und von jenen der Hauptherr die Steuer ein-sammle» wollte k). So lange der Herzog als kayserlicherGesandter die gemeinen Reichssteuren erhoben hatte, wardiese Frage unberührt geblieben.
g) Als z. E. die eloemostnw ungleichen die Mixiba stsomni Laiamensto, welche er 84 zum Behuf des Kreuz-zuges ausgeschrieben wurden, v. ap>. v v rn o rew.D. l. 109. n. 19z. Sonst wurde prujZter stonaAeneralitsr stansta ein jahrliches placitnm gehalten,v. a^,. stu Ltt55i>iL II. 494.
b) S. Absch. II. §. zo. Note e.
c) 8ic onu8 exj?estirioni8 I^onAnbarstiaa: ab blarmannoIstilst. bch. Xst. inarcis rostimebamr v. sts 1166.in okiioo^ onr.1.?. st. IV. 49;.
st) Das ju8 Oononicuin halt es für ein IsAitimnni im-pestimsntnm, st opiscopn8 « cgpcm stt.
Aber warum eben a paAani8 ? weil er hier im Heerbannund in seinem Amte ist: das laßt sich aber nicht sagen,st in/mAn vsl cs^>tu8 tuerir. So wird zu einer
Beede