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6 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 2
Entstehung
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185
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von 918 bis 1192. 185

jenigen Preis gegeben wurde, denen an seinem Untergangealles gelegen war. Damit hatte jeder Hauptherr gegendas Herzogthum freye Hände, und die Bischöfe schlössendasselbe wo nicht aus ihrem ganzen Sprengel, doch ausden alten Heerbannsämtern, so weit sie solche an sich ge,bracht hatten, völlig aus. Unsre Bischöfe hatten diesenAemtern, wie wir gesehen haben, nicht ollein fast alle Edel-vogreyen, sondern auch die darunter gehörigen Güter undLeute entzogen, und wer in Besitz aller Compagnien >st,gelangt auch bald zum Eigenthum des Regiments 6).

n) Man sehe das Verhalten der Herzoge gegen den Gra-sen von Holland und von Los. np. avtricens clan»las preuve8 cles tro^bees cle llrabant. p>. zz. 57. Siemachten es eben so, wie die Bischöfe, und vervollkom«nieten ihre herzoglichen Sprengel, dergestalt, daß kaumein Reichslehn darin überblieb. Diese hicssen dannvermnthlich Sunnlehn d. i. (Sunderlehne feusta sepa-ratan religiii8 besondre Lehne) wie die^Ilochal-Herr-lichkeiten in einem bischöflichen Sprengel, SunnrikereAna stnAnIaria S. iir trscl. Lorb. p. 66l.

woraus die Etymologisten Sonnenlehne und Sonnen-reiche gemacht haben.

b) Daß dieses sein Plan in Sachsen gewesen, liegt auSallen seinen Handlungen zu Tage; und in der Tbat hat-ten auch die ordentlichen Reichsbeamten, als Bischöfeund Grafen die größte Ursache von der Welt, auf dieAbschaffung der Herzoge zu dringen, die ex Loinmistariizextrac>rchnarÜ8 in orchnari<Z8 ausgeartet waren, undin dieser Maaße ihrer Unmittelbarkeit immer gefährlicherwurden. Das Hcrzogthum war in Ansehung der Graf-schaften, diese moglen nun jetzt in geistlichen oder welt-lichen Händen seyu, eben das, was das Erzbischofthumin Ansehung der Bischofthümer war. Die Herzoge aberM 5 mach-