84 Erster Abschnitt, Bischöfe
den mußte, und dem Ansehen nach war die Burg selbstmit darunter. Den ersten hatte nach Amelungs TodeGraf Herman von Tecklenburg, Simons Vacer, viel-leicht als Amelungischer Allodial Erbe, so fort zu sich,das übrige aber Herzog Henrich der Löwe, der vermuth-lich die Burg zu gebrauchen hatte, von unserm Bischöfezu sehen genommen ck). Wie dieser aller seiner Lehne ver-lustig erklaret war, hatte Graf Simon sich in die Burgund das Bnrglehn gesetzt, und beydes in der Eile zu Lehnempfangen. Jetzt aber wollte er behaupten, daß solchesnicht geschehen, und er, vermuthlich als AmelungischerErbe, ohnehin dazu berechtiget gewesen wäre. Hierüberkam es zu einer heftigen Fehde, worin unser Stift nichtallein vieles zu erleiden hatte, sondern auch Arnold nachRom reisen und sich dort gegen den Grafen, der ihn, mansieht nicht warum, bey dem Pabst verklagt hatte, ver-antworten mußte. Endlich aber gelung es dem BischöfeThtetmar von Minden, mit Beystand vieler edlen Herrn,und besonders auch einiger kayserlichen Abgeordneten, dieRuhe durch einen schiedsrichterlichen Ausspruch wieder her-zustellen, wodurch der Graf angewiesen wurde, nichtallein die Amelungischen Güter für Lehn zu erkennen, son-dern auch von denselben auf der Burg zu Iburg eine be-nannte Anzahl von Burgleuten zu halten, wovon derOberste, gleich den spatern Drosten, entweder ein Dienst-Mann des Bischofes oder doch wenigstens sein Lehnmannseyn sollte e). Ausserdem erhielt der Bischof zur Entschä-digung hundert, und das Domcapitul sechzig Mark, dieihm, der Graf vorhin schuldig gewesen war. Jene wur-den auf den Hof zu Dammeund diese auf den zu Berge,versichert. Wahrscheinlich beruhet der Anspruch, welchen
das