76 Erster Abschnitt, Bischbfe
c) Diecoullrmatia ^lexauärilll. S.dic Urk. ir. 54. ist tut»clatv: Venctiis in ktivo a!tc> III. bilvri. tVuA. mithin von1177. wie dcrPabst sich im August au jenem Orte auf-hielt. v. LVl-r.>r!iiv»l tVl. 'I". I, p.46. und n. 66.
Z) Man wird sich hier erinnern, daß Herford
(Bünde) cum lubjsÄis ecclcsiis in Besitz genommenhatte. S. Tl^. I. Absch. V. Z. 21. N. i.
c) v. Ovoi-iu^ in Sachsen des Domprobsten vonKerssen-brock c. von Hammerstein N. 12. und die Urk. n. 59.
5) vv v. Occ«?ck^ cum ^»»0.
A) Die heutige Einrichtung der Landdechaneyen ist von demB. Franz Wilhelm. S. sxnoo. 05u.
p. 2iz. sis.
§. Zo«
(,4.) Philipp.
Philipp ist auch der erste Bischof von dem man weiß,und man weiß das wenigste a), daß er nach fürstlicherArt b) unter seinen Dienstleutcn einen Marschall, Cäm-merer, Schenken und Truchses gehalten habe c).Diese Hofämter waren vermuthlich mit der Freyheit vonaller Reichsheerfolge verknüpft, in so fern der Herr nichtselbst mit auszog 6), und hierin mag der Grund liegen,warum man sie überall antrift. Ein Fürst mochte vordem andern bey einem gemeinen Auszugs nicht mehrereals diese zu Hause behalten dürfen. Auch mar Otto VonSalm, oder wie ihn unser Bischof nennt, derPfalzgrafOtto von Rcmeck c), der vermuthlich diesen Tltcl vonjeiner Gemahlin, der verwitweten Pfalzgrafin Gertrud,Ecäsin zu Bentheim, einer Schwester der Kayserin Ri-chenza angenommen hatte s), sein srepep Lehnmann:
dem