vott 918 bis 1192.
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und Bissendorf e), worüber der Probst zu St. Johannnoch jetzt ArchidiaconuS ist, ausser daß ihm die zu Spengeund Wahlenbrück, nebst einigen andern, so ebenfalls zudiesem Archidiaconat gehöret haben, als die zu Rüding-hausen, Halle, Bünde, Hiddenhausen und Wercher,welche insgesammt in der Grasschaft Ravensperg liegen,durch die spätere Territorialgränze entzogen sind. Einesolche Dccanie bestand vermuthlich aus dem alten Erzprie-sterthume, was die Bischöfe, wo sie konnten, einzogen,und dafür nach ihrem Gefallen eine andre Einrichtungmachten. Insgemein verliehen sie den dazu gehörigenBann, welcher wie alle Namen von alten Gerichtsbarkei-ten, bald viel bald wenig befasset s), ihren Capcllancn,oder einem andern vornehmen Capitularen, und vertraue-ten den übrigen Theil des Amts einem besondern von ihnenangesetzten Dechanten an, dergleichen die heutigen Land-dechancen sind Z).
a) v. Erdmann p. 212 und der hierüber getroffene Ver-gleich von 1147, S. die Urkunde n. 54. worin die Na-men etwas anders als bey jenem ausgedrückt sind. Phi-lip verglich sich auch (1148) mit dem B. Werner zuMünster gua clnininc, curiw et buncli zu Latbcrgcnsu^er rerminis ^arocluarmn in I^enAeiche et halber-Aen; womit aber nachmals die Aebtissin zu Herford,als statremu zu Lengerke nicht zufrieden war. Daherman sich 1170 nochmahls verglich. Beyde Orte ge-hörten ucl clicreelur Oln. S. die Urk. n. 55. 65.
b) In civitate usgne clomuin sst et ozzpnlitaincloinnm terininc>8 p>aruebiw extencii eon-cesiimns. /ü. Für steht beym ErdmannrttrT'rr.
c) Die