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6 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 2
Entstehung
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Vorrede.

Bauer die Geschichte nutzen, und daraus sehenkönnen, ob und wo ihm die politischen Einrichtun-gen Recht oder Unrecht thuu.

Ueberhaupt entsteht der Mangel an Kraft inunsrer allgemeinen Geschichte daher, baß du jeni-gen, welche solche beschreiben, oft mehr aus dieplwsiealischen und moralischen, als die politischenFähigkeiten der handelnden Personen sehen, oderdie letzern zu unbestimmt lassen.

Ein Bischof kann z. B. in seiner Ordnung,nach welcher immer einer von dreyeu als Felbbi-schos das Heer begleiten muste, nur zu Felde ge-hen, und sein geistliches Amt dort verrichten, erkann aber auch, als Hauptherr seiner Leute, den Har-nisch anlegen, und an ihrer Spitze fechten. BeydeFalle sind aber sehr von einander unterschieden, ohn-erachtet er in Heyden Heerbannsdieuste thun kann,und doch werden sie oft verwechselt, und die Be-freyung, welche ihm von Carl dem grossen in demletzten Falle ertheilt wurde, auch auf den erstenaugewandt. Wiederum wunder Lehndienst vomHeerbannsdienst nicht genug unterschieden. DerEigeuthümer ist nur zu dem ersten, und der Lehn-mann, insofern ihm gemeines Gut geliehen list, zuHeyden verpflichtet. Gleichwohl sieht man es bey

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