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6 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 2
Entstehung
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Vorrede.

mene gerade Linie an, wenn diese sich auch nirgendsin der Welr findet; eben das thur der Geschicht-schreiber, der den ursprünglichen Contract einesStaats aufFreyheit undEigenthnm gründet, undwenn auch alle Begebenheiten, welche die Geschichteaufstellet, nichts wie Annaherungen oder Abwei-chungen von der Hauptlinie sind, so kann doch derje-nige, der sie erzählet, d'.eSklaverey nicht zur Regelnehmen, und dicFreyheit als Abweichung zeichnen.

Auch in der Art der Behandlung habe ich keineVeränderung gemacht. Meine Abneigung gegenalle moralischen Betrachtungen ist unter der Arbeitgewachsen. Diese gehören in die Geschichte derMenschheit, und das soll die Geschichte eines Staatsnicht seyn; hierin kömmt alles lediglich aufPolitikan, welche wiederum die Voraussetzung eines sichernContracts erfordert, wenn sie sich nicht, wie unsreNatur- und Völkerrechte, die immer nur mit Men-schen unter allgemeinen Bestimmungen zu thun ha-be», in allgemeine Sätze, die bereits genugsam be-kannt sind, auflösen soll. Der geringe Nutzen,den die Geschichte dem Bürger bringt, und derMangel an K raft in den historischen Vortrage liegtsicher darin, daß die Genossen eines Staats nichtals Actionairs, sondern als Menschen behandeltwerden. Nach meinem Wunsche, sollte auch der

* 2 Bauer