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iemberg z. B. (wo von den Anschlägen adelicher Lehemgüter ein Drittheil, von den Allodicn ein Achttheii ab-gezogen wird) beziehen seit einigen Iahren mancheGrundherrn eine bedeutend größere Summe als Aequi-valcnt für Umgeld, als der Staat, auch beider streng«stsn Aufsicht, in ihren Patrimonial - Orten erhebenkonnte. Bei einem und den andern solcher Patrimo»nia'derrr. könnte die Gefäll -- Vergutungs - Summe aller-dings ihre Grundsteuer übersteigen, vielleicht um Vie»les. Da zeige man, was wirklich ist.
Daß der Staat keine Verbindlichkeit habe, gewisseKlassen seiner Bürger auf Kosten der übrigen zu begün-stigen, damit jene ihren Standes > Meinungen , ihrem„angebornen" Verdienst gemäß, auf einen größer«Fuß leben können — das bedarf heut zu Tage keinesBeweises mehr. Jedem sein Tagelohn sagt I. I.Rousseau, denn Jeder bringt ja zwei Arme undzwei Beine mit auf die Welt llebrigens mag an je»nen Bewilligungen vielleicht nur dieß zu tadeln seyn,daß sie in unserer politischen Zeit für eine unpolitischeEwigkeit gegeben werden.
Der Einwendung, als seycn eigentlich die „ange»hörnen" Hintersassen jener Gutsherrn diesen das Um»geld schuldig, setzen wir die coinüetio sine eaussa ent»gegen; denn wo ist jetzt der Titel eines Vertretersgegen den Landesherrn oder bei Kaiser und Reich, un-ter welchem die Herren vom Adel solche Privilegienerworben, ersessen und gebraucht haben? Diese vor»maligen Hintersassen sind jetzt Staatsbürger,