Druckschrift 
Die Abgabenkunde
Entstehung
Seite
135
Einzelbild herunterladen
 

— kZ5 —

und kein Unterthan kann vom andern besteuert werden.Gemeinden, die früher Umgeld bezogen, ist der Staatkein Aequivalent schuldig, so bald er kein Umgeldmehr erhebt.

Stempel.

Kaum sollte man glauben, daß diese Finanz einsErfindung der Holländer sey. Kalten kaufmännischenRepublikanern sollte man nämlich nicht zutrauen, einenStempel, ein ,,inane li^beiiäi sirnulscriim," zum Gegen«stand einer Bezahlung zu machen. Begreiflich bleibtes demungcachtet, daß die Weigerung der Pensylva-nicr, den englischen Stempel anzuerkennen, einenWas-hington in die Geschichte rufen, die StaatS-Auto-nomie, die Unabhängigkeit der Nordamerikaner erzeu-gen, und die Evolution des französischen Volks be-schleunigen konnte. So wirken keine Stempel mehr.

Kopfsteuer.

Die römische Indiction war eine Vermögenssteuernach Kopsen, so daß mehrere arme Bürger nur füreinen Kopf, reiche hingegen für eine gewisse An-zahl Köpfe bezahlen mußten. Daher die Supplik je-nes Dichters (Sidonius Apollinaris), daß ihm derHürst durch das Abschlagen von dreien seiner Kopfs