Druckschrift 
3 (1845)
Entstehung
Seite
67
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gezeigt worden. Im klebrigen hott auch Hr. Clemens die abgedro-schene Ausflucht wieder herbei, dieser Rock sei nicht der ungenähte,aber vielleicht ein andres Kleidungsstück des Herrn. Wir hattenlängst den kritischen Grundsatz von der Unteilbarkeit der Zeugnissegegen solche stümperhafte Handhabung der Kritik geltend gemachtund bemerkt, daß, wenn das Zeugniß des Robert de Monte oderdie kirchliche Tradition nicht beweisen, daß das Argentcuiler Ge-wand der ungenähte Nock sei, den sie ausdrücklich und constant be-zeichnen, man sie dann auch nicht dafür anführen kann, daß jenesüberhaupt eine Reliquie sei.

Mit der dornigen Angelegenheit der päpstlichen BestätigungS-bullen macht sich Hr. Clemens S. 106 zu schaffen. Er möchte gerndcmonstriren, daß in der Argeutcuiler Bulle keine Bestätigung ent-halten sei, wohl aber in der Trierer. Der Hr. Doctor hatte einenunglücklichen Tag, als er dies schrieb. Denn in der Trierer Bullegebraucht Leo X. in dem gewöhnlichen Styl dieser Urkunden denAusdruck sicnt ueevpimus, wie wir gehört haben, so daßer also die Bestätigung abhängig sein läßt von der Wahrheit derihm über die Reliquie gemachten Mittheilungen; in der Argen-teuiler aber ist das dortige Kleid unbedingt und ohne weiteres alsdie Tunica anerkannt. Woraus folgt, daß, wenn ein Unterschiedzwischen den beiden Documenten gemacht werden kann, lediglich dasdem Argentcuiler Rock ertheilte als formelle Bestätigung gelten darf.So hat der Hr. Doctor auch die Augen nicht offen gehabt, als erbehauptete, das Römische Urthcil zu Gunsten des andern TriererRockes habegar Nichts mit einer päpstlichen Bestätigung" zuthun. In dem von uns S. 130 aus dem Archiv mitgctheilten Do-kument s> nennt sich der Richter ub onckeiu Knnclismmo O. X. I'ugu

') Es war, was wir damals nicht wußte», läugß gedruckt S.Xi.IX. der Schrift- Kepserlicher Mapestätt ideiNinnnN, Ii. (?»ulir-luului-mo. Wie auch Churfnrstliche Trierische rechtmessige Mnuul.uuom»'.Deß Ertzstiffts vund Chursurstenthnmbs Vrtheilu u. s. w. Gegenvud wieder Beider Churfürstlichcn epgenthnmblichen Statt Trier,Cobleutz vud Luu»»riell erweckten vsrnhr, Somit»» vud i>r»U!iil»nu. s. w. Trier durch XuKwium Jmmcndorf. llilZ. 4. m>. (IV. und216. Der Churfürst, der. vermuthlich seine Domherren kannte, meintS. 28:,,... »eonswniz verunelmer gewsscr heiligen Reliquien, dar-bey derselben eintzige boßhafft intLnUnn gewesen, an anderenhohen orten wieder S. Churf. Gn. eine wiedrige »glniuu vud Ver-kleinerung auzustiqten, sousteu sie die Reliquien gar nicht geirrethaben würden."

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