Druckschrift 
3 (1845)
Entstehung
Seite
25
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gebrauchen zur Belebung des religiösen Interesses seiner Dlöccsaneu,würde hier Hr. Clemens sich berufen fühlen, sogleich über Betrug zuschreien?

Ueberbaupt, welch ein häßlich scharfer Ausdruck in kirchlichenDingen ist schon dies Wort Betrug. Wenn der andächtige Glaubeeinmal eine Zahl für gerade gelten läßt, die der Kritik nur ungeradeerscheinen kann, warum will der Hr. Doctor gleich an Betrug desGläubigen denken? Er unterrichte sich doch etwas näher über denhierhin gehörigen Sprachgebranch bei den Meistern seiner Gesinnung,er sehe z. B. in irgend einem gläubigen Lehrbuch des Kirchenrechts, wiedie Fabricationcn des Pseudoisidor zu bezeichnen sind. Man nenntdas fromme Dichtung: und im Ernste, nachdem wir die Thatsachen,welche der Hr. Doctor als Betrug bezeichnet, von Neuem bewiesenhaben, sind wir stets der Meinung, daß bei Bruno und überhauptim Mittelalter nichts alsfromme Dichtung" für den Trierer Rockthätig gewesen ist.')

Denn damals, im 12. Jahrh. kann ein guter Glaube selbst andie Trierer Rockgeschichte selbst einem Trierer Bischofcnicht zum Vorwurfegereichen. Die Kritik hatte weder Material noch Methode noch all-gemeine Grundlagen. Für Hn. Clemens und Consorten steht freilich,wie gläubig sie auch beschaffen sein mögen, das Verhältniß ungünstiger:nachdem die heutige Wissenschaft sich des Gegenstandes einmal be-mächtigt hat, gehört eine abcnthcuerliche Sclbstverläugnung dazu, dengeschichtlichen Charakter der Rocklegendc noch festhalten zu wollen.Man hat gesehn, wie weit sie es bringen; statt der Beweise habensie überall nur fromme Wünsche, die ihre Vernichtung selbst an derStirne tragen.

Hier kann, ein für alle Mal, der Gemeinplatz abgefertigt werden,der bei alle» unfern Gegnern eine große Rolle spielt, bei keinemaber glänzender formulirt wird, als bei Hn. Binterim S. 119:DieVerfasser dieser Handschriften lder Urkunden, in die man den Nockeingeschwärzt hat) sind also nach der Voraussetzung der Prof. ent-weder schändliche Betrüger oder unwissende Scribcntcn gewesen.Wie sollte jemand das, was erst vor 13 Jahren geschehen ist, indas graneste Alterthum hinweisen können?" Wie? der Scribentwußte freilich, daß in der Urkunde vor 13 Jahren der Nock noch nichtgestanden hatte, er glaubte aber auf das festeste, daß er seit demgrancsten Alterthum darin hätte steh» müssen, und setzte ihn also un-bedenklich hinzu. Hr. Binterim fährt fort:Und das sollen alleScribenten insgesammt gethan haben." Er zeigt wieder, daß ergar keine» Begriff von der Geschichtschreibung des l2, Jahrhundertsbat, wo ei» gläubiger Scribent unbedenklich abschrieb, was ein an-derer vorgeschrieben hatte.