Druckschrift 
2 (1845)
Entstehung
Seite
50
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deutlich anspielen. Beide Legenden gingen also friedlich nebeneinander her.

Die Urkunde des Bischofs von Metz ist seitdem verschollen.In den Martyrologien Triers ans jener Zeit, welche Hontheim,Martcne und Soller mitgetheilt haben, steht kein Wort davon.Browcr (^. st. I, 515) gibt einen Satz ans »Jahrbüchern«siastis): am 20. Juni vergoß der Nagel des Herrn Blut zuTrier, gibt ihn aber als Auszug ans der Urkunde des MetzerBischofs, statt ihn, dem Datum und der Bita gemäß, zu BrunosGeschichte zu setzen.') Kurz hier ist Alles Widerspruch undUnmöglichkeit. Im besten Falle, wenn Browers Satz wirklichans einem alten den andern Forschern entgangenen Martyrolo-ginni genommen ist, und nicht erst ans einem spatern her-rührt, welches den Zusatz selbst nach der Vita Agriciigemacht hat, so wäre dies der einzig feste Kern der Geschichte.Irgend wann hat der Nagel Blut vergossen. Wann aber, voroder nach der Aufzeichnung der Urkunde im Coder von Verdü»?Die Legende hilft nicht ans, denn sie hat zwei sich aufbebendeUeberliefcrungen.

Endlich ist noch die Inschrift eines Reliqnienkastchens zuerwähnen, worin Erzbischof Egbert (st 994) als Aufbewahret'des Nagels und anderer Heilthümer genannt wird. Sic mögestatt alles Anderen zum Beweise dienen, sobald die geringste Be-glaubigung für ihre Aechthcit und irgend ein Zcugniß für ihrAlter beigebracht wird.")

Wem nun die hier geübte Kritik einer Religuieugcschichtc zustrenge scheint, möge sein Heil versuchen. Gern lassen wir dasFeld ihm offen, denn: möge die Untcrsnchnng über denNagel ausfallen wie sie wolle, von dem ungcnahtcnRocke gibt weder die Urkunde des Cvdcr noch derVita Agricii die leiseste Andeutung.

So steht die Sache bis zum Anfange des 12. Jahrhunderts.Nicht der Schatten eines Zeugnisses über den Trierer Rock liegtvor. Um 889 sagt Almannus, Helena habe das Abendmahls-

') Brower und »ach ihm Masemus (^.»naies /Nr-v.) lassen natürlich

das Mirakel stch zweimal wiederholen.

2) Ihre bloße Eristenz reicht dazu nicht ans. Neben ihr steht die Inschriftdes Stabbehälters, deren Unächtheit wir schon oben erwähnt haben.