Druckschrift 
2 (1845)
Entstehung
Seite
13
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nennt den Eucharius, Valerius und Maternus Schüler des h.Petrus: Hontheim verficht überall den Satz, daß diese Erfin-dung erst im 9. Jahrhundert aufgekommen sei, und legt so wenigGewicht auf die falsche Sylvcsterurkunde, daß er sie bei dieserUntersuchung gar nicht einmal erwähnt.

Hontheim cntsch eidet also gar nicht gegen Brower.Er laßt sich eben nicht ein auf die Frage, wie das von ihmverworfene Machwerk entstanden sei. H Nicht besser kommtHr. Clemens bei dem Bollandistenweg, der sich ausdrück-lich für Browcr erklärt, und den er ebenfalls ans Hontheimsangebliche Meinung zurückbringen mochte. Er sagt, daß der-selbe, wiewohl ihm die Urkunde überhaupt verdächtig sei, under Browers Tert gegen Mascnins verthcidige, dennoch aus-drücklich nnr die Angabc über Helenas tricrschc Herkunftals späteres Einschiebsel bezeichne, im klebrigen aber dieEntscheidung trierschen Gelehrten überlasse, welcherForderung dann durch Hontheim vollständig Genüge gcschehnsei. Hievon ist so viel wahr, daß der Bollandist (der JesuitPinius) bei der Verthcidigung des Browerschen Tcrtes freilichden nächsten Zweck hat, Helenas trierschc Herkunft zu widerle-gen, daß darum aber die Verthcidigung nicht minder allgemeingehalten ist, und mit den Worten schließt: dies sind meine Gründefür die Unächthcit des vollständigen Tertcs, mögen die trier-schen Gelehrten znsehn, was sie zur Verthcidigungdesselben beibringen. Ans dieses Begehren paßt denn freilichHontheims Urthcil wie die Faust ans das Auge.

Die Gegengründe des Hn. Clemens haben also sehr wenigans sich. Wir könnte» damit, der Sachlage gemäß, abschließen,machen aber zum Uebcrflusse noch auf einen stylistischen Punkt auf-merksam, der allein hinreichend wäre, Browers Text als den zuerstallein stehenden Stamm zu erweisen, an welchen eine spätere un-geschickte Hand die Helena und ihre Reliquien angefügt hat. Manbemerke, daß der Papst zuerst die Stadt Trier in zweiter Personanredet, und in Browers Terte an keiner Stelle dagegen verstößt.

I Bezeichnend für die Höhe des H». Ney sind dessen Klagen, wirhätten Hontheim des Jrrthnms ohne Beweis bezichtigt. Er lebtder festen Ueberzcugnng, Hontheim habe die Urkunde für acht gehalten.

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