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Alt erscheint ihm also der Primat, neuer der Einfluß der He-lena, für alt hält er mithin den Inhalt seiner Urkunde, unddie spatere Form für jünger.
Hr. Clemens giebt dies zu, er nennt es wenigstenswahrscheinlich.') Es soll aber für die Sache nichts darausfolgen, es sei nur bewiesen, daß die unvollständige Abschrift,deren Brower sich bedient, (denn von dem Originale sei über-haupt bei ihm nicht die Rede)") gerade von ihm für dieälteste angesehn wurde. Die Gesten aber hätten die vollstän-dige Form, und Hr. Clemens fragt also, warum wir hier nichtwie an einer andern Stelle unseres Buches die Kritik angewandthätten: »bis die Quelle Brvwers genauer bekannt ist, müssendie Gesten den Vorzug haben.« —
Die letzte Analogie konnte nicht unglücklicher gewählt sein.An der betreffenden Stelle handelte es sich um eine Thatsachcvon 1127, wo die Gesten also gleichzeitige Quelle sind, undman erst wissen mußte, ob Brower sich ebenfalls auf gleichzei-tige Nachrichten stützte, was bekanntlich nicht immer der Fallist.") Hier aber, bei der angeblichen Sylvestcrurkundc, habendie Gesten an sich gar keine Gewähr: nicht ans ein von ihnenoder von Browers Quelle erzähltes Factum, sondern auf dasAlter der beiden Quellen selbst kommt es an, und dabei hatBrower das Zutrauen zunächst für sich, daß er das Alterzweier Tricrschen Handschriften richtig zu bestimmen verstan-den hat. Er versichert, indirekt aber darum nicht wenigerbestimmt, daß die Handschrift mit der kürzeren Urkunde ältersei als die ältesten Handschriften der Gesten (daß er letzteregekannt hat, erhellt aus vielen Stellen seines Buches) — Hr.Clemens wolle ihn widerlegen. Es ist kindisch, von uns einenwcitern Beweis für Brvwers Urtheil zu fordern, ehe er diegeringste Reflexion gegen dasselbe beigebracht hat.
') S. 48, 49.
P Diesen gewichtigen Umstand hatte» wir früher nicht berücksichtigt,nnd könne» auch jetzt ihn nur auf sich beruhen lassen. Von demOriginale der Sylvestcrurkundc hat freilich noch kein Mensch gehört.
P Es wird sich weiter unten herausstellen, daß noch dazu Brower indiesem Falle, nach seiner uns jetzt bekannten Quelle, gegen dieGesten Recht hatte.