Druckschrift 
2 (1845)
Entstehung
Seite
9
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Das bloße Verzeichniß vernichtet die Hypothese des gelehr-ten Herrn vollständig. Im 10. und 11. Jahrhundert waren diefrankischen Kanzleiformcn ebenso üblich, wie im 12., in welchesdie ältesten päpstlichen Briefe unserer Sammlung ersten Capitclsgehören. Der Mangel des Siegels ist also nicht im Mindestenein Zeichen hohen Alters.

Andrentheils stehen in dem Verzeichnisse neun, unseres Wis-sens, unbezwcifclt ächte Urkunden. lüttere neu si^illnto be-deutet also hier auch nicht nnächte Urkunden schlechthin undwir haben dies auch nirgendwo behauptet.

Es bedeutet, um es kurz zu sagen, Urkunden, die man nichtaus ächten oder scheinbaren Originalen noch auch aus beglau-bigten Abschriften, sondern ans andern Quellen, aus Geschicht-schrcibern, mit einem Worte aus den Gestis Trevirorum ent-nahm. Abgeschn von Nr. 12, deren Unächthcit aus sonstigenGründen sicher ist, stehen die übrigen sämmtlich in den Hand-schriften der Gesten,'dritter Recension (s. Heft III.), ans dem Endedes 12. oder aus dein 13. Jahrhundert. Nur von einer einzigen,Ztr. 6, ist später das Original bekannt geworden; es weichtmehrfach von dem Texte der Gesten ab, Balduins Exemplarfolgt nicht ihm, sondern mit geringen orthographischen Aende-rnngcn den Gesten. H Alle diese Urkunden außer Nr. 7 be-treffen wichtige Vorrechte des Trierer Erzbischofs, zumeist denPrimat desselben: man bemerke nun, daß die darauf bezüglichenrömischen Urkunden des 12. Jahrhunderts, die sich ausdrücklichals Erneuerung älterer Briefe geben, von Balduin nicht demfünften, sondern dem ersten Capitel zugctheilt worden sind.Nichts ist klarer, als daß er freilich au dem Alter seines Primatsnicht gezweifelt, wohl aber Bedenken über die Aechtheit der bloßin den Gesten überlieferten Urkunden gehabt hat.

Hiemit ist auf das Vollständigste dargethan:

1. Die Sylvestcrurkunde hat auch in BalduinsAugen geringere Gewähr gehabt, als irgend eine lit-tsru sigillutu.

2. Sic bat nicht das mindeste sonstige Gewicht,laut kaiserlicher Verordnung, als ihr Original, dieGesta des 12. oder 13. Jahrhunderts.

') Näheres in der Anmerkung am Ende des Heftes.