Druckschrift 
2 (1845)
Entstehung
Seite
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Wird dies unterlassen, so bleibt als einzige Thatsache bestehen,daß der Rock zum ersten Male in einer Schrift des 12. Jahr-hunderts genannt wird, daß er in frühern Quellen nicht vor-kommt, und daß der geschichtliche Beweis für seine Acchthcitverunglückt ist.

Den» daß seit 1196 oder seit 1512 in Trier ein Rockeristirt,daß 1126 oder 1136 in den Gestis Trcvir. ein Rock genanntwird, kann natürlich einen solchen Beweis nicht ersetzen. InTrier eristiren 1512 anch Hosen und ein Kamm Christi »damitihn seine Mutter gcstrclt hat.« Die Gesten erzählen auch voneinem Weincanale zwischen Trier und Colli, und lassen denAgritius im Jahre 368 von Antiochien nach Trier kommen,welche Dinge sämmtlich gleich unsinnig und unbegründet sind.Der Berrheidigcr des Rockes muß also erweisen, daß dieUrkundenformen mit dem Rocke auch schon vor 1126 cristirthaben.

Es bedarf keiner langen Prüfung des Elcmensschen Buchesfür die Wahrnehmung, daß dieser natürliche und »othwendigeStandpunkt überall in demselben umgekehrt worden ist. Er for-dert uns auf, die frühere Existenz der vollständigen Urkunde zuwiderlegen. H Nicht das geringste Anzeichen für eine solchefrühere Existenz bringt er bei; er liest die Urkunde, nicht andersals alle anderen Leute, in den Exemplaren des 12. und Ist.Jahrhunderts; er stellt selbst den Satz auf, daß ihr nur einächter Kern zu Grunde liege, zu dem er freilich den Rock gut-willig mitrechnet, daß aber die Hälfte etwa des jetzigen Be-andes im 8., 9. oder 11. Jahrhundert eingeschoben wordensei. Obgleich nun in den vorhandenen Exemplaren diese angeb-lichen Einschiebsel überall stehen, obgleich die ältesten dersel-ben das angebliche Kernstück, Rock und sonstige Reliquien, nichthaben, so ergeht doch an uns die Forderung: wir sollen dieBeweise beibringen, daß der Rock in dem ächten Originale nicht

Der würdige Ehreuwächter des Nockes, Hr. Ney erhebt dieses Be-gehren noch viel dringender (der h. »ngencihtc Nock Christi zn Triern. s. w. >w. 25): er meint, bis wir die Sylvestrische Urkunde, oderdie älteste Handschrift darüber mit Bestimmtheit angäben, stschte»wir i» trübem Wasser. Der Unschuldige redet Wahrheit ohne Wissenund Willen: wer den Trierer Nock zu kritisiren tinternimml, fischtfreilich in trübem Wasser.