Druckschrift 
2 (1845)
Entstehung
Seite
6
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gestanden habe, bei Strafe, für »historische Prädicanten, indolenteund flüchtige Gelehrte«') erklart zu werden.

Wir können nur entgegnen: er zeige uns ein Exemplar,älter als das Jahr 1120, worin der Rock genannt wird. Ergebe uns einen concrcteu Grnnd für ein höheres Alter der Ur-kunde, und wir werden bereit sein, ihn so genau und gründlichzu erörtern, wie irgend ein Verehrer des Nockes es wünschenoder fürchten mag. So lange diese Forderung aber unerfülltist, bleibt das 12. Jahrhundert, ohne daß es desgeringsten weitern Beweises bedürfte, das Datumfür die erste urkundliche Erwähnung des TriererNockes. Da zugleich das gewiß altere Eremplar der Vitakürzer, das gewiß spater geschriebene Balduins vollständiger,als jenes der Gesten ist, so ergiebt steh schon hieraus die Ver-muthung, daß überhaupt die kürzesten Formen die äl-testen, die spätern aber erst durch Erweiterung der-selben entstanden sind.

Was wird uns nun geboten als Beweis für die sichereExistenz einer vollständigen Form? Hr. Clemens versuchtsich in einem Abstecher auf das Gebiet der diplomatischen Wis-senschaft, und leistet hier ebenso große Dinge wie oben in demarchäologischen Fache. Er strebt darzuthun, was freilich bisjetzt dem Scharsblicke seiner gelehrter» Vorgänger entgangenist, daß die Urkunde Sylvesters gerade durch den Mangeleines beglaubigenden Siegels die Beglaubigung des höchsten Al-terthnms erhalte. Dieses Ergebniß wird auf folgende Weiseerzielt.

Erzbischof Balduin von Luxemburg legte im 14. Jahrh.eine Sammlung aller für die Rechtsverhältnisse des Erzbisthumswichtigen Urkunden an. Dieselbe zerfiel in zwei Bücher, daserste die Urkunden der frühern, das zweite jene der Balduini-schen Zeit enthaltend. Von diesen war laut der Vorrede daserste in fünf Capitel gethcilt, 1. Briefe (litterao) von Päpsten,2. von Kaisern und Königen, 3. Briefe (litterae) über Güterder Trierschen Kirche, 4. Tricrsche Lehnbricfe slittorae), 5. ver-moderte und flegellose Urkunden seartao). Nach dieser Aufzäh-

>> Clemens S. 59.