ausführlich crplicircn, und setzen sie zuerst ihrem Wortlaute sbci Eu-sebius KGsch. Ii 23) nach her, indem wir auch den Satz, in wel-chem sie Hr. Clemens S. 12 aus gutem Grunde abgebrochen, voll-ständig geben:
„Jakobns, der Bruder des Herrn, war von Muttcrlcibc an„geweiht. Wein und starkes Getränk genoß er nicht und aß nichts,„was Leben gehabt hatte. ') Kein Schecrmesscr kam auf sein Haupt,„er salbte sich nicht mit Oel, noch gebrauchte er ein Bad. Ihm„allein war es erlaubt, das Hciligthum zu betreten, denn er trug„nicht Wolle, sondern Leinen, und er allein ging in den„Tempel und man fand ihn dort auf den Knicen liegen und Ver-leihung für das Volk erstehen, so daß er Schwielen an den Knicen„wie ein Kamcel bekam, weil er immer betend auf den Knicen lag„und dem Volk Verzeihung nachsuchte."
Wir hatten gesagt: Hcgcsippns hebe es als etwas besonderesbervor, daß Jakobus keine wollene, sondern leinene Kleider getragen,und daraus geschlossen, daß wollene Kleidung auch in Palästina dieder Männer gewesen sei.
Hr. Hr. Binteriin meint dazu S. 48: „Die Prof. beziehen„sich auf eine Stelle deS Hcgcsippus, die sie in ihrer hohen„Weisheit nicht verstanden haben. Sie sagen, Hegcsippus hebe„als etwas besonderes hervor, daß Jakobus keine wollene, sondern„leinene Kleider getragen. Allein Hegcsippus sagt dies von Jako-„bus, weil er ihn als einen levi tischen Priester dar-stellt, der nur in leinenen Kleidern die amtlichen Verrichtungen„ausüben konnte."
Hcgcsippus beschreibt den Jakobus vielmehr als Nasiräcr undzwar so, daß die Ausdrücke für das eigentliche Nasiräatsgelübdewörtlich mit den griechischen Törten von 4 Mos. 6, Richter 13, 4 ff.Luc. l, 15 stimmen. Was hier mehr erwähnt ist, die Enthaltungvon Fleisch, Bädern, Salben kann Schärfung des Gelübdes oderNnkcnntniß des Schriftstellers, oder, wie Giescler meint, vonspätcrn Ebioniten nach ihrem Ideal eines christlichen Asketen gefa-belt sein. So viel ist sicher, daß davon nichts auf einen „lcviti-
1) Hr. Clemens: „noch aß cr von Lebendigem." Das wäreauch ein eigner Appetit gewesen.
2) Kirchengcsch. I, 91 der 2. Ausg.