Bci dem Gewirr der verschiedenartigsten, oft einander wider-sprechenden, fast durchgängig in einem gewissen Dunkel gehaltenenAngaben über die Beschaffenheit des heiligen Nockes zu Trier wa-ren wir genöthigt, bci unserer Beweisführung nur diejenigen That-sachcn zu berücksichtigen, für deren Richtigkeit die Ucbercinstimmungmehrerer Auctoritätcn eine Gewähr zu leisten schien. Wir verzich-teten zunächst darauf, verschiedene andere Umstände für unsere Auseinan-dersetzung zu benutzen, bei denen die Gültigkeit der Zeugnisse eini-gem Zweifel unterliegen konnte. Namentlich war dies der Fall bcieiner nur von einem einzigen Zeugen, wenn gleich in einem eigent-lichen Aktenstück mitgcthciltcn Nachricht, nach welcher sich Thicrfigu-rcn in dem Gewebe des Nockes befinden sollten. Denn da auchdiese Behauptung durch eine dabei versuchte Deutelei unsicher ge-macht wurde, wäre uns, so lange die Sache nicht unabwcislich feststand, die Beschuldigung, man habe ein mit einem solchen Kainszei-chen der Unächthcit versehenes Kleid für den ungenähtcn Nock ausJoh. 19, 23 ausgegeben, so enorm erschienen, daß wir sie nichtauszusprechen gewagt hätten.
Diese Nachricht stand in dem bci Eröffnung der Reliquie imJahr 1819 aufgenommenen Protocoll des Gencralvikar Cordel, undihre Kenntniß verdanken wir dem aufrichtigen Hommer (S. 32seiner Schrift), während Hr. Marx bei Mitteilung desselben Pro-tokolls den ganzen Satz stillschweigend unterdrückt hatte, und offen-bar nicht deshalb, weil die Notiz falsch ist; denn leider ist sie gc-