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gewesen sein und etwa bis zu den Kntecn gereicht haben muß; dennnur dann konnten die genannten Unbequemlichkeiten entstehen.
Eine längere und mit Acrmcln versehene Tnnica wird durchden bcsonderu Namen Kctonet passtm unterschieden. So lautete einfernerer Satz, den Hr. Clemens nicht gelten lassen will. In Be-zug auf sie und die Stelle ? Sam. 13, 18 können wir zwei Wegezur Verständigung einschlagen. Wir können unserer Disputationentweder die Vulgata zu Grunde legen, denn diese soll nach demTrieentinischen Concil bei allen Disputationen gebraucht werden,oder den hebräischen Text. Im ersten Falle werden wir bald einigsein, denn die Vulgata druckt so vollkommen als irgend möglich istunsere Erklärung der Stelle auS : qua« imluls erat tslsii lunicm,Iiuiuscomncki enim litis« re^is vir^inos vk«tiluis ulebantur.Oder wir halten uns an den hebräischen Tcrt: „sie hatte eine Ke-„tonet passtm, denn so trugen die Königstöchter Melle", so lassendiese Worte nur diese Erklärung zu: H sie trugen Melle und zwarauf eine gewisse Weise, nänllich als Kctonet, woraus sich ergiebt,daß die Ketonet das ans der Haut getragene, sonst kurze Kleid,wenn eS lang, jedoch einzeln war, Ketonet passtm ist; diese fürpasstm entstehende Bedeutung ist auch die einzige, welche etymolo-gisch gerechtfertigt werden kann.
Dem Tridentim'schcn Concil widersetzt sich Hr. Clemens, denndie Stelle der Vulgata paßt ihm nicht in seinen Kram. Auf denhebräischen Text läßt er sich nicht ein, auS einem eben so einleuch-tenden Grunde, denn er versteht davon nichts. Er argumentirt
t) Wollte man an der Form des Satzes einen Anstoß nehmen, so würdendie kritisch möglichen Vcrändernngen doch nur ganz denselben Sinngeben.
2) Dies geht hervor ans dem Satz S. 22—23, dessen ganzer Inhalt ausBrann Vest 8nc. genommen ist. Lächerlicher Weise hält der Hr. I>> .den letzteren für den „gewichtigsten Zeugen für die hebräischen Kleidcr-trachten," als ob ein Ausleger, der keine weitere Anctorität hat als die-jenige, die ihm der Werth und die Kraft seiner Argumente geben, jeein Zeuge sein könnte. Hierdurch verräth sich schon, was für Kennt-niß der Hr. Doctor von der Sache hat- Braun hat eine dankenswertheund noch immer branchbare Materiatiensammlnng geliefert, aber diesprachliche und sachliche Wissenschaft ist seit anderthalb Jahrhun-derten so vorgeschritten, daß bei weitem nicht alle seine Resultatenoch jetzt Stich halten. In dem vorliegenden Fall hat er zweietymologisch nach seiner Meinung mögliche Bedeutungen des Wortspassim, die aber einander ausschließen, combinirt und seine Erklärungdes Wortes aus beiden zusammengesetzt, was unzulässig ist. Die einedieser Etymologie» ist nicht haltbar und gründete sich auf eine »nrich-