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1 (1845)
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Verehrung bestimmt waren. Beide Ansichten haben ihre Berechti-gung, aber sie sind in ihrer gegenseitigen AnSschließlichkcit einseitig,weil sie von der gemeinschaftlichen Voraussetzung ausgchn, die Re-flexion des Gesetzgebers mache bereits eine» Unterschied zwischen Bil-dern überhaupt und Cultusbildcrn. Daß diese Voraussetzung falschist, zeigt eben die Form des Satzes: dem Gesetzgeber fallt beideszusammen, er kennt keinen Zweck der Bilder, als den CultuS; dieVorstellung einer aus dem bloßen Kunstintercsse hervorgehendenBildnerei ist ihm fremd, und sein Verbot ist demnach in seinemSinn als ein allgemeines zu fassen.

Für unfern Zweck kommt es indessen zunächst nur darauf an,zu wissen, wie das Verbot in dem Zeitalter Christi verstanden undgchandhabt wurde, und hierüber haben wir zahlreiche und sichereNachrichten bei Joscphns und Philo.

Die ängstliche Strenge, mit welcher daS Jüdische Volk nachdem Eril das Gesetz beobachtete, mußte nirgends mehr Statt fin-den, als bei einem solchen, ans dem Wesen der südischen Religiongeflossenen und zugleich den nationalen Unterschied bezeichnendenGegenstände. So finden wir in der That auch einen ausschweifen-den Bildcrhaß in dieser Zeit. Analog der sonstigen Art damaligerGesetzauslcgung, wie sie uns in den talmndischcn Rechtsbestimmun-gen vorliegt, nach welcher daS nicht durch den Buchstaben des Ge-setzes Verbotene als erlaubt gilt, hatte man sich aus der angeführ-ten Stelle des fünften Buchs Mose entnommen, daß nur Bilderlebender Wesen zu machen verboten, Abbildungen aber von allemUnbelebten erlaubt seien. ') Auf scne Bestimmung ward dagegen mit

1) los. o. II, 6. lle-pislnlnr langum» onnsam negue Doo negna Iin-minilms iNilom elespioiens, WIiuz innlti i»u>pis llei innnimiNi

iuwrckixit imnz-inos knbrionro. Er bemerkt dies auch ausdrücklich, woer die Vorhänge der Stiftshnttc beschreibt. Es waren, sagt er ä»l III,6, 2 allerlei Figuren daran, die nur ja nicht Thicrgcstalten darstellendurften! önöo« ^kro?roi)^io Ebenso 111,6, 2:

der Vorhang vor dem Allcrheiligstcn war mit Blumen und allen Zicr-rathcn geschmückt, nur nicht mit Thicrgestalten :

Wir hatten den Grund schon im Allgemeinen angeführt. Hr. Clemensglaubt ihn als eineikonoklastische Bemerkung" (waS bei ihm eine ArtSchimpfwort zu sein scheint) abfertigen zu können. Es thnt uns leid,daß wir die Geschichte um seinetwillen nicht ändern können, und dagdie damaligen Inden Jkonoklastcn bleiben müssen. Er fuhrt die legt-gcnanntc Stelle zum Gegenbeweis an, und gerade sie sagt so deutlichals möglich, daß Thicrgcstalten ausgeschlossen sind. Er führt die Che-