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Über Deutschlands Zustand und Bundes-Verfassung
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wieder viel z» peremtorisch behauptet, der Bundestag seynicht Richter. Denn Richter seyn, heißt über Eigenthumund Recht mit Befuguiß und Erfolg entscheiden, und wiemannigfaltig war uns das aufgegeben? wie mannigfaltigist es schon geschehen? Selbst wenn man nur der Rück-sicht und Aufmerksamkeit empfiehlt — heißt esetwas andres, als die Mabnnng bep Vermeidung schärferenEinsehens, bey Vermeidung des Aufrufs der XVI gegen I.Man irrt sich sehr zu glauben, eine Behörde, die kein förm-liches bestelltes Gericht ist, habe nicht Jurisdiction und rich-terliche Functionen. Abermals sep das brittische Oberhansein Beyspiel und der französische Staatsrats? ein zweytes,wo noch vor Kurzem Hr. Lainö, der Minister des Innern,bep der Frage der Legalität der Gefangenschaft eines Indi-viduums sich so ausdrückte:

I?t il appsotenolt arr conso:! <I'Vwt) espocnz cl'arr-taritö frrsiiciail'e^ clo zreononcoo, coinmo Ii I nkalt.

Und es stund dem Staatsrath einer Gattung vonrichterlicher Behörde zu, so den Ausspruch zn thun,wie es geschehen ist.

Die ganze Frage von den Mediatisirten, die ganze Fragevom Jüdenthum, die Prüfung der Erfüllung des XIIltenArtikels, die Obsicht, daß ein Rechtsznstand im weiten

z6) Und ich habe eine eigne Abhandlung vor Augen, c!,i con-

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