- 9Z -
Deutschland sey, oder die Nemedur, wenn ein Landfriedens-brnch entstünde; — ist es etwas anderes als Jurisdiction,wenn wir nur logisch das coinponirte Wort: Rechtsprechen, zergliedern. Und so wird es um so mehrseyn, bis ein Bundes-Gericht die Ausirägal-Jnstanzen er-setzt! —
Nachdem ich hier behauptet habe, wo und wie derBundestag Richter sepn sollte, erlaube ich mir beyzu-sügeu, wo er es nicht sepn sollte, es sey denn, daß erzmr- aLclnnmtronain die Sache beendigt! Denn mankann nicht Richter in eigener Sache sepn, noch dazu, wodie diplomatischen Pflichten vorherrschen. Und das istder Fall, wenn alle XVll zugleich betheiligt sind. Vonder Art ist die Forderung sür vorige Lieferungen vonPrivatpersonen an das Reich. Wie war es möglich, daßdie Cabiuelte nicht alsobald großmnthiger waren? Undvor andern trifft meine Verwunderung die Herrn zu Han-nover, die in besserer politischer Schule gelernt habensollten, und die bey diesen Vorkommnissen noch keines-wegs vorauflanden. Ich hatte mir fest vorgenommen,wenn die Sache wieder vorgekommen wäre, während ichnoch Mitglied der Bundes-Versammlung war, meineStimme so zu motiviren und zu beginnen:
Was wurden Sie sagen, meine hochgeehrte» Herrn,wenn ein Handlungshaus, Peter Paul und Comp.,seine Zahlungen versagte und einstellte, weil es