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daß weder dein Einen die Verachtung schade, welcherihn seine Niedrigkeit aussetzt, noch dem Andern derNeid, den sein Reichthnm »der sein Rang ihm zu-zieht. —
Allerdings feblt uns der Freund und die Schatzkammereines Egyptischen Königes, um so ans der Sache zu schei-den; nicht alnr die gute Lehre und Anweisung; jenes Hin-deuten ans die andern Grundsätze des Rechts, und vorzüg-lich der Billigkeit, die vom «lniünc» viianstc» und lrrcoc»cnptnnilc, handelt; jene heilsame Warnung, nicht dem Gro-ßen und nicht dem Kleinen ans Leidenschaft zu nahe zu tre-ten; lener Ausweg durch vermittelnde Commission — denman, wie mich dünkt, zu Hannover eingeschlagen hat. Hat-ten die Hessischen Gerichte über diese völkerrechtliche Doctrin,Duelle und Auslegung erhebliche Zweifel; so war es Sache,mittelbar oder unmittelbar und laut diese Interpretationvon der Bundes Versamnrlnng und nur von ihr zu verlan-gen — welche jetzt die kaiserliche Gewalt, den sripoonrusjnüex und die Reichsgerichte — als oberste Behörde desBundes ersetzt! Dort sind bestreich und Preußen auch zu-gegen, ganz unmittelbar mit den neuesten völkerrechtlichenAnsichten bekannt.
In jenem Sendschreiben an den Fürsten Metternichdrückte icb mich ans:
— und die Abwesenheit der Reichsgerichte erschwertnoch unendlich biese Lage der Dinge. Denn diesegeregelten richterlichen Functionen gehen nun in gro-ßer Masse ungeregelt auf uns über!und das ist noch wahr! nur allzuwahr! Man hat hin und