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wurden. Diese Güter wurden tarirt, und es gelangihm, bald die Ersten zu bewegen, daß sie lieber Geldannahmen, Grund und Boden aber wieder heraus-gäben, bald die Letztern zu oermögen, daß sie sich miteinem Aeguivalent von Gelde befriedigten, und ihreRechte ans die Güter fahren ließen. — So muß einrechtschaffener Mann mit sciucu Mitbürgern umgehen.
— Dwß ist die höchstcStantsklugheit,dasFnteresse derverschiedenen Elasten der Bürger nicht von einander zutrennen, sondern durch gleiche Achtung und Fürsorge fürdie Rechte einer >eden, sie alle miteinander zu vereinigen.
— Also erstlich verhüte man. daß keine so große Schul-denlast im Staat entstehe, die von nachtheiligen Fol-gen für denselben sevn könne, welchen! Uebel ans mehrals eine Art vorgebeugt werden kann', wenn sie abereinmal vorhanden ist, so tilge man sie nicht dadurch,daß man dem reichen Gläubiger das Seine verlieren,dem Schuldner fremdes Gut gewinnen lasse. DennTreue und Glaube ist die vornehmste Stütze, aus wel-cher das Gebäude der bürgerlichen Gesellschaft ruht:und diese fällt weg, sobald die Nothwendigkeit auf-gehoben wird, das Geborgte wieder zu geben.— Fernalso von dem Vorsteher eines Staates sey diese Artder Schenkungen, die von geraubtem Gute gemachtwerden; diese Bereicherung der einen durch diePlüu-deruug der andern. Vorzüglich aber sey dieß sein Au-genmerk: daß bey der Verwaltung des Rechts, vorGericht, und in Forderungen, die das Eigenthum be-treffen, der Kleine und der Große gleich viel gelten: