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lind von der Welt mehr forderte; mich dankte er demGeneralmajor v. Natalis, seinem Pathcn, der ihm dieRcgimentsgnarticrmeister- und Auditeur-Stelle in feinemGarnifonrcgimcnt zu Crossen angetragen und — er ver-folgte seinen Weg.
Den 10. Juli 1788 ward Bcyme als Kammer-gcrichtsasscssor vereidet und an demselben Tage, feinem23. Geburtstage, auch zum Mitarbeiter an der Redaktiondes Allgemeinen Gesetzbuches, unter dem Vorsitze desehrwürdigen Nestors Preußischer Juristen, des Herrnv. Grolm an, ernannt.
In diese Zeit fallt der Antrag des Universitats-Kanzlers v. Hoffmann in Halle, zum zweiten Professorder Rechte, mit Anwartschaft auf die Stelle als Direktorund Ordinarius der Juristenfakuitat nach Nettclbladt'svermuthlich nahem Tode. Die Rücksicht auf die alternProfessoren und die anderweitige Nebenanstellung alsLottericrichter bestimmten ihn, den ehrenvollen Antragabzulehnen.
Den 14. September 1791 ward Bcyme Kammer-gerichtsrath. Der jüngste Kammergcrichtsrath war da-mals Cenfor, auch zu den Examinatoren gehörte er; undder wahrhaft wissenschaftlich gebildete Mann, der Freundgelehrten Fleißes, wußte beiden Aemtern würdigst zu ge-nügen. Was Beyme als Richter den« Gerichtshof war,bleibt, mit so Manchem, einer spateren Geschichte vor-behalten. Ein Zeugniß seiner juristischen Gesinnung istgedruckt, es ist das schöne Gutachten, welches er alsMitglied der Kriminal-Deputation des Kammergcrichtsverfaßt: über die Zwangsmittel bei Untersuchungen zurErreichung von Gestandnissen; Beyme hielt dafür, daß