einer Unbesonnenheit oder eines Ungehorsams gegendie Königlichen Verordnungen schuldig gemachthaben, zur Anwendung der Strafmaßregeln ans,welche die Wichtigkeit des Gegenstandes erheische.Er mahnt dringend, daß ein guter Geist, d. h. derGeist des Gehorsams gegen die von der Regierungerlassenen Verfügungen an der Universität erhaltenwerde, und schließt mit den bezeichnenden Worten,es sei mit Grund zu fürchten, daß jedes ungesetz-liche und von einer verderblichen Richtung zeugendeBenehmen Seitens der Professoren oder der Stu-dierenden für die Universität Bonn die nachthcilig-steu Folgen haben, ja selbst ihre Existenz gefährdenwerde.
Es liegt auf der Hand, wie Vorfälle dieser Artauf einen jungen Menschen wirken mußten, selbstwenn er nicht einmal unmittelbar oder durch seinenächsten Freunde darin wäre verwickelt worden..Auch mag hier bemerkt fem: so harmlos dergleichenDinge meistens in den Untersuchungsacten sichausnehmen, sie bezeichnen doch bei den Studieren-den und bei einem großen Theil der academischenLehrer eine Gesinnung, die gewiß nicht nach unserer