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Der morgenländische und abendländische Katholicismus mehr in seinem innerns wesentlichen als in seinem äussern Verhältnisse dargestellt
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wieder nicht fehlen, daß dieser starre Absvlutism sowohl ausser alsin der Kirche selber Rcactioncn hervorrief > wie denn Jede ge-hemmte Evolution in eine Revolution endlich umschlagt, und dasaufgehaltne Licht als Bliz wiederkehrt welche Neactivncn nachoftmaligem Entstehen und Wiedcrunterdrückt worden scyn, endlichmit der Reformation als der Vierten Gestaltung des Kir-chcnwcsens im Abcndlande zum vollen Ausbruch kam und demKirchenstaat sich kirchlich und politisch cntgegcnsezte. Wenn nunschon in Anbeginn dieser Reformation es den Anschein hatte, daßdas primitive korporative Kirchcnlebcn und Administration wiedersich befreien, und der Staatskirchc wie dem Kirchenstaat den Ab-schied geben würde, so geschah dieses doch nicht. Vielmehr konntendie ersten Reformatoren, da sie durch keinen engcrn Bund mehrererCommunen sich eine Basis zu verschaffen wüsten oder vermochten

begriffen, so begreift man daß selbe so wie sie sich von ihrer korporati-ven Form entfernt sich die ihre Freiheit beschränkende Maast der welt-lichen Regierung zuzieht, wie denn das Monarchthum des Kirchenstaatsin demselben Verhältnisse verfiel als das weltliche Monarchthum erstarkteund die Päpstliche Autorität ihre SchicdSrichterlichkeit zwischen Monar-chen und Dynasten, oder zwischen Monarchen und Monarchen verlor.Ein weltlicher Monarch hat z. B. keine Ursache irgend einer Gemeindedie eigne Wahl eines Vorstehers oder die eigne Verwaltung ihres Ver-mögens zu wehren, wogegen selber allerdings Ursache hat so wie dieKirche sich selber monarchisirt oder democratifirt, dem Aufkommen so-wohl des monarchischen als demokratischen Princips zu wehren.

*) Wenn nämlich schon nach bisher gesagtem die Einheit der Glie-der einer religiösen Gemeinde tiefer begründet werden muß als in derUnicität ihres zeitlichen Vorstands, und wenn dieses umsomehr von derEinheit mehrerer oder aller solchen Gemeinden gilt, daß nämlich auchdieser ihre Einheit oder Gemeinschaft weder in einem geistlichen Regen-ten svoiilitex I»!>xiitt»5) noch in einem weltlichen (klpi!ieo ^»5 5IINIIUN«) fun-dirt seyn kann so ist die Pflicht für Jedes einzelne Glied Einer Ge-meinde, sich dieser nickt zu entziehen, dock nicht mehr einleuchtend, alsJene der einzelnen Gemeinden sich gleichfalls einander nicht zu entziehen,weil die christliche Innung eine Weltinnung werden soll. Denn es gilt5nu mo.to für die Gemeinden unter sich, wie für die Glieder jeder der-selben daß der Geist keinem vollständig innwohnt, wenn er nicht Jedeminnwohnt.