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Der morgenländische und abendländische Katholicismus mehr in seinem innerns wesentlichen als in seinem äussern Verhältnisse dargestellt
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Da übrigens hier nur die bisherige Unerwiesenheit des Primatsnachgewiesen wird, so last diese Schrift den berufenen und bestall-ten Vcrtheidigcm desselben offnes Feld, weswegen mit einem Ver-dammen und Verbieten derselben um so weniger gcthan scyn würde,als diese Verdammenden sich hicmit einerseits dem Verdacht aus-sezcn würden, daß das Motto dieser Schrift auch sie trifft, undsie uns andrerseits versichern, daß ihnen nur Jener als Schisma-tiker oder Ketzer gilt, welcher der von ihm klar erkannten, ihm vonihnen unwiderlegbar bewiesenen Wahrheit hier des Primatswiderstreitet, somit lügt. Ein zweiter Zweck dieser Schrift istder, wo möglich jener im ganzen Abendland seit lange herrschendenund fixen Idee oder Meinung Einhalt zu thun von der Untrenn-barkcit und Identität des Papisms und Katholicisins, vonwelcher Meinung die sich lediglich aus die Vcrkcnnung der korpora-tiven Natur der Kirchcngesellschaft und ihrer Verwaltung gründet*)schon die ersten Reformatoren nicht ganz los machen konnten, undwelche sich seitdem als Etwas sich von selber verstehendes, somitkeines Beweises und keiner Nachfrage nach solchem bedürftiges er-hielt. Wie denn sowohl die Jacobiner dieses Glaubens waren,indem sie im römischen Primat nicht nur allein die Basis desChristenthums sondern auch des weltlichen Monarchthums zu sehenmeinten, als die dcrmaligen Legitimisten von allen Farben, so wiedie apostolischen in Spanien.

er hiemit in die Gewässer der deutschen Journalistik warf, mit welcherTonne nun die Journalisten ihr mock-tiLtuing mit ernsthaften Mienenforttreiben. Wenn aber die Deutschen sich so sehr vor fremdem Einflußhüten, so sollte man meinen daß sie nach dem Saz: M-iI»,5 liiixaiuidusxnucist am klügsten thun würden, immer den einen dieser Ein-flüsse (den französischen, englischen, russischen) den andern entgegen zusezen, anstatt durch Ausschliessung des Einen den andern anHeim zu fallen.

*) Eine Corporation wird weder zum Bestand ihrer Einheit einesMonarchen oder sichtbaren Oberhaupts bedürfen, nock sich zum weltlichenMonarchen dem sie policeilich und staatsbürgerlich untergeben ist, als zusolch einem Oberhaupt für ihre eigne innre Angelegenheiten bekennen.Und eben so wenig wird ein solcher Monarch seine Landesoberherrlichkeitbis dahin geltend machen.

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