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des 3. und 4. Jahrh. und ebenso die Barren 1 ) fast stets an denoder jenseits der Grenzen des Reiches zutage treten.
Ras Edelmetall floß an die Grenzen ab teils als Bezahlung für dievon dort eingeführten Waren, die bei der geringen Aufnahmefähigkeitder barbarischen Bevölkerung nicht vollständig mit Industrieerzeug-nissen gezahlt werden konnten, sondern bar bezahlt werden mußten.Eine von Gratianus, Valentinianus II. und Theodosius I. aus denJahren 379—383 herrührende, in das Gesetzbuch des Iustinianus4, 64,3 aufgenommene Verordnung hat dies natürlich vergeblichzu hindern gesucht 2 ). Rann aber trug zum Abfluß des Edelmetalls,wie schon öfter bemerkt, in steigendem Maße seit dem 2. Jahr-hundert der Umstand bei, daß heimgebrachter Sold ausgedientergermanischer Krieger, die Beute der Raubzüge, die Tribute, mitdenen Rom den Frieden seiner Grenzen erkaufte, das Lösegeld,mit dem es die Gefangenen zurückkaufte, im wesentlichen aus Goldund Silber bestand. Rio Edelmetallausbeute im Reiche und derals Bezahlung von Waren von außen einlaufende Edelmetallzu-strom war offenbar nicht groß genug, um diesen gewaltigen Ab-fluß auszugleichen.
So schließt der Fund von Fröndenberg einmal eine wichtige,in der Fundkarte römischer Schatzfunde im freien Germanien ge-bliebene Lücke, zeigt uns Westfalen weit ausgedehnter als bisherund im besonderen das Ruhrtal als Gebiet römischen Handels, undlehrt, im Zusammenhang mit allen übrigen Funden im freien Germa-nien betrachtet, durch die Art der Zusammensetzung und die Er-haltung der einzelnen Stücke uns Wesentliches über den Münz-umlauf und den Handelsverkehr bei unseren Altvordern. Er fügt
1) Literatur über die gestempelten' Goldbarren: Pauly-Wissowa, Realen-cyclopaedie 7,981 f. s. v. Geld. Außer den dort .erwähnten kenne ich unge-stempelte Goldbarren römischer Zeit aus Funden zu Cadriano (Willers,Nnm. Zeit. 34, 42 Anm. 12), St. Harthelemy (Blanchet, Tresors no. 608), zuRathstube in Westpreußen (Lissauer, Prähist. Denkmäler der Provinz W.y. 156) und aus vier skandinavischen Funden (Hauberg no. 146. 164. 165,169), endlich aus einem Schatz unweit Mardin in Mesopotamien (Rivista ital.di num. 4, 276).
2) Vgl. Mommsen, R. M. S. 817 Anm. 304 am Schluß, und Luschin.Denar der lex Salica S. 9.
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