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den Moslims vorhandenen Richter-Polster, (ckieitui-) überzogenmit der dem ungerechten Richter bet lebendigem Leibe abgezogenerHaut, giebt dem Kadi, wenn er auf der Haut seines Vorgängerssitzt, gewiß eine nicht untriftige Erinnerung; obgleich man den-noch oft in Versuchung kommen möchte zu glauben: es tragemancher Kadi mehr als eine Haut zum llcbcrziehen auf seinem Leibe.
Hat ein Franke einen Orientalen zum Schuldner, so klagter durch seine Kanzlei bei den türkischen Gerichten, welche dannden Schuldner zur Zahlung vcrurthcileu, meist aber ohne Zeit-bestimmung.
Höcht selten entstehen wirkliche Falliten; wird der Wechsel2 Monat «lato nicht prompt eingelöst, was häufig der Fall ist,so cassiren die Mäkler-Commis den Betrag vor und nach ein,unter dem steten Refrain des Schuldners: „Du weißt, daß„Deine Forderung sicher bei mir steht, nur kann ich Dich für„den Augenblick nicht bezahlen." Es gehören auch wirkliche Ver-luste, unter die Seltenheiten.
Da nun der Orientale, Folge seiner höchst einfachen Lebens-weise sehr selten zu Grunde geht, und auch meist beim Ankaufeschon ein bedeutendes u Loiito bezahlt hat, so tröstet sich auchder Franke, indem er sagt: „Ich werde schon bezahlt werden."
Daraus resultirt aber ein höchst wichtiger Satz für jedenFranken, der im Oriente mit den fränkischen Häusern Geschäftemacht und ihnen ckel ei-vdois bezahlt, daß dieses «l» eroiro reinweggeworfenes Geld ist, wenn nicht mit Brief und Siegel vonder Kanzelei die Frist des «lel creüoro bestimmt ist. Die Haupt-Marime aber muß für jeden Fremden seyn und bleiben: seineOperationen so zu leiten, daß er nie in den Fall kommen kann,irgendwo eine Klage führen zu müssen. Dasselbe gilt von Fran-ken zu Franken.
Außer dieser Mangclhaftigkeit der Jurisprudenz in der Le-vante sind ferner als Haupt-Handelshindernisse scharf ins AugeAuge zu fassen: „Pest, Mangel etwas zu veröffentlichen:Fcuersbrünste, Monopole nnd Qnarantainen.
1. Pest und die dadurch sich immer neu erzeugende Abge-schiedenheit (Jsolirung) der Einwohner unter sich. Zur Pcstzeit