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Das Schicksal der im Jahre 1794 über den Rhein geflüchteten Werthgegenstände des Cölner Domes, insbesondere die Zurückführung der Manuscripten-Bibliothek : aktenmäßige Denkschrift
Entstehung
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den wurde. Das interessanteste und wohl auch werthvollsteStück, worauf ich im Voraus aufmerksam gemacht war, ist einkleines (in 16° Format) Gebetbuch in niederdeutscher Mundartmit ausgezeichnet schönen Miniaturmalereien der altkölnischenSchule; es trägt das Datum 1453, aber auch den Ursprungsstem-pel von Hübsch. Unter den durch ihn ebenfalls erworbenen 6Evangelienbüchern, die wegen ihrer schönen Einfassung im gross-herzoglichen Museum ausgestellt sind, meist aus Lütticher Kir-chen herstammend, fand sich eines aus St. Georg in Köln. Densilbernen baculus nebst Pollen mit Schüssel besitzt das Museumaus der vormaligen Abtei Bredelaer.

Während demgemäss diese accessorische Ermittlung wesent-lich nur dem Interesse gerecht werden konnte, mit welchem dievorangegangenen nachforschenden Erörterungen den Kreis derNachfrage über den Hauptgegenstand hinaus erweitert hatten,wurde dieser seihst in überraschender Vollständigkeit wieder zu-sammeugebracht. Nachdem zunächst das Ergebniss der mehrer-wähnten Feststellung des Jahres 1845 mit 187 Codices repro-ducirt war, stieg deren Zahl nach und nach bis zu 192 Stück,nebst dem ebenfalls wieder aufgefundenen alten Missale, so dassnicht bloss die Differenz gegen die Dupuis’schen .Einsendungen(190 sainmt Missale) aufgehoben, sondern zu den letzteren auchzwei weitere Codices noch hinzugetreten waren. Offenbar hatteDupuis bei den voraufgegangenen Einzelsendungen an den Land-grafen zweimal auch schon in die Sammlung der Codices gegrif-fen, ohne dass er es bei der oft behaupteten sorgsamen Verwah-rung bekennen mochte. Der eine Fall war, dass zu den drei Co-dices, die er dem Präsidenten v. Minnigerode für den Landgra-fen mitgegeben hatte, auch »der Codex mit dem Hirsch« (aufdem Deckel) gehörte, der, obwohl er bis dahin mit den beidenanderen, schon durch ihre Benennung als solche erkennbaren,stets als ein westfälisches Stück gegolten, jetzt, nachdem er beilängerem Suchen wieder zum Vorscheine gelangt, — die beiden an-deren wurden nicht mehr gefunden — als ein sehr werthvollerCodex aus der Dombibliothek, und nach mehrfachen Indicien alsidentisch mit dem „Codex elegantissimus (Evangeliorum) Sae-culi VIII ‘ erkennbar wurde, welchen Harzheim unter Nr. 12 sei-