Druckschrift 
Das Schicksal der im Jahre 1794 über den Rhein geflüchteten Werthgegenstände des Cölner Domes, insbesondere die Zurückführung der Manuscripten-Bibliothek : aktenmäßige Denkschrift
Entstehung
Seite
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Legipont (aus der Gegend von Malmedy) war, der gegen dasJahr 1730 geschrieben, zum Drucke nicht gelangte, und dannvon Alfter wieder für seine Sammlung verwerthet wurde. DasManuscript ist auch sonst noch erhalten. Das Nämliche giltvon den oben mitangeführten Annalen von Sponheim und demnebenbei gedruckt vorhandenen Stammbiichlein der Familie Salmmit dem anzüglichen Motto: „continet bonos pisces et rnalos “Auch die Handschrift der Hagen’schen Reimchronik (inzwischenwiederholt gedruckt) erwies sich nur als ein Bestandthcil die-ser Alfter’schen Abschriften, wie es von der Schannat’schen Eitfliaillustrata (ebenfalls durch den Druck veröffentlicht) schon vonDupuis vermerkt war. Es zeigte sich hiernach, dass der obenerwähnte Dupnis’sche Bleistiftvermerk überhaupt nur aus Alfternotirt war.

3) Die goldene Bulle, auf welche ein besonderes Augen-merk gerichtet wurde, ward in den Sammlungen nicht vorge-funden, und versicherten die Beamten, dass dieselbe niemalsdahin gekommen sei. Meine Mittheilung über die Dupuis’scheEinsendung von Arnsberg erklärten sich dieselben durch eineVerwechselung. Man bewahre nämlich im DarmstädtischenArchive ein Stück, welches, eine Privilegienurkunde Ivarl’s IV.für die hessische Herrschaft Friedberg, wegen seiner ähnli-chen Ausstattung ebenfalls goldene Bulle genannt werde. Ohdieses es ist, worauf sich die oben angeführte Dupuis’sche Notizbezieht, oder diese, überhaupt mangelhaft, nicht stichhaltig istmuss dahin gestellt bleiben. In der durch Leonardi (Frank-furt 1840) herausgegebenen kleinen Schrift „Etwas über diegoldene Bulle“ wird in einer Note (S. 15) zwar ebenfalls dasdurch obige Vorerörterungen vielleicht entstandene Gerücht er-wähnt, dass „das ehemalige Kölnische Exemplar sich in Darmstadtbefinden solle“, aber auch überhaupt bezweifelt, ob ein ursprüng-liches Exemplar noch irgendwo vorhanden sei. Für die Frage also,welche die Dupuis’sche Notiz immerhin noch übrig gelassenhätte, ob die goldene Bulle der Dombibliothek oder nicht viel-mehr dem Kurstaatsarchive angehörig gewesen, war der Anlassgeschwunden.

4) Auch rücksichtlich der übrigen litterarischen Einzelsendun-